Baugenehmigung für Neuenburger Windpark muss überprüft werden

Keystone-SDA
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Val-de-Travers,

Das Neuenburger Kantonsgericht hat die Baugenehmigungen für den geplanten Windpark Montagne de Buttes gekippt.

Windpark
Ein Windpark (Symbolbild) - AFP

Die Baugenehmigungen für den geplanten Windpark Montagne de Buttes wurden vom Neuenburger Kantonsgericht widerrufen. Das Projekt werde damit gebremst, aber nicht gestoppt, erklärte die Vereinigung Les Travers du Vent, die Beschwerde eingelegt hatte. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die Baubewilligungen nicht erteilt werden könnten, da der Typ der Windturbine nicht festgelegt worden sei. Ihrer Ansicht nach muss die Wahl des Modells zum Zeitpunkt der Baubewilligung erfolgen.

«Diese Argumentation ist gut begründet», befand das Gericht gemäss Urteil vom 18. Juni. Die von den Gemeinden Les Verrières, Val-de-Travers und La Côte-aux-Féees erteilten Baugenehmigungen wurden somit für nichtig erklärt, wie aus einer Mitteilung der Beschwerdeführer vom Montag hervorgeht.

Dossier geht zurück an Gemeinden

Das Dossier geht nun zurück an die Gemeinden. Das Projekt auf der Hochebene Montagne de Buttes wird von der Betreibergesellschaft Verrivent getragen, die zu gleichen Teilen der Groupe E Greenwatt und den Services industriels de Genève (SIG) gehört.

Das Bundesgericht hatte den Nutzungsplan im vergangenen Jahr im Rahmen eines anderen Verfahrens für gültig erklärt. Geplant sind 19 Windkraftanlagen mit einer voraussichtlichen jährlichen Gesamtleistung von 95 Gigawattstunden. Damit sollen rund 28'000 Haushalte mit erneuerbaren Energien versorgt werden.

Kommentare

User #3595 (nicht angemeldet)

Aeschi wir suchen dich Wo bist du

User #9770 (nicht angemeldet)

Passt so, den als Häuslebauer musst du von der Farbe der Fensterläden bis zur Steinsrt des Gehweges praktisch alles auf Heller und Pfenning angeben, und bei einem Grossprojekt darf die Art der Turbinen, welche ja DAS Hauptmerkmal eines Windparks weggelassen werden?! Recht verschrobene Auslegung der Gesetzeslage.....

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