Berner Kantonsparlament gegen Missbrauch von Abstimmungsbeschwerden
Der bernische Grosse Rat will Abstimmungsbeschwerden im Vorfeld von Urnengängen die aufschiebende Wirkung entziehen, um Missbrauch zu verhindern.

Der bernische Grosse Rat will verhindern, dass Abstimmungsbeschwerden im Vorfeld von Urnengängen zur Stimmungsmache missbraucht werden. Mit einer Motion verlangt er, dass diesen Beschwerden generell die aufschiebende Wirkung entzogen wird. Das Parlament überwies den Vorstoss am Dienstag mit 73 zu 66 Stimmen.

Neun Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme. Laut Motionär Philippe Messerli (EVP) werden Beschwerden mitten im Abstimmungskampf oft mit dem Ziel eingereicht, Zweifel an der Rechtmässigkeit der Vorlage zu säen. Meist erwiesen sich die Vorwürfe im Nachhinein als unhaltbar.
Zweifel an Rechtsmässigkeit und freie Meinungsbildung
Durch die aufschiebende Wirkung sei aber vorübergehend unklar, ob der Urnengang überhaupt durchgeführt werden könne. Das könne Einfluss auf die freie Meinungsbildung haben. Die Beschwerdeführer sollten die aufschiebende Wirkung aktiv beantragen müssen, forderten die Befürworter des Vorstosses.
Die Gegner waren der Meinung, es sei richtig, dass das Regierungsstatthalteramt jeweils prüfen müsse, ob der Urnengang überhaupt rechtens sei. Sonst könnte es sein, dass das Abstimmungsresultat im Nachhinein aufgehoben werden müsse.
Dies könnte dem allgemeinen Vertrauen in das Abstimmungsverfahren schaden.