Beschwerde gegen «faktisches» Demoverbot auch im Kanton Bern
Nach Zürich reichen linksgrüne Parteien und Grundrechts-Organisationen eine Beschwerde gegen das Kundgebungsverbot ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Linke Parteien wehren sich gegen das Demo-Verbot vom Kanton Bern.
- Eine Beschränkung sei weder verhältnismässig noch im öffentlichen Interesse.
Wie in Zürich haben auch in Bern linksgrüne Parteien und Grundrechts-Organisationen eine Beschwerde gegen das «faktische» Kundgebungsverbot in der kantonalen Covid-Verordnung eingereicht.
Die Beschwerdeführenden- unter ihnen die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) - wehren sich gegen die strengere Linie, die der Kanton Bern in seiner Covid-Verordnung festgelegt. Wie im Kanton Zürich gilt in Bern auch an Kundgebungen eine maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen.
Der Bundesrat habe zivilgesellschaftliche und politische Kundgebungen explizit aus der Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden an Veranstaltungen im Freien ausgenommen, monieren die Einsprecher in einer Beschwerde ans Bundesgericht. Eine Maskentragpflicht für Demoteilnehmende sollte deshalb genügen.
Die Berner Regierung könne sich für schärfere Massnahmen zudem nicht auf die besonderen Kompetenzen der Kantone stützen. Sie müsste vielmehr das Vorliegen einer schwierigen epidemiologischen Lage im Kanton Bern darlegen. Die Regierung habe aber bloss ein mögliches Risiko sowie Vollzugsgründe geltend gemacht.
Beschränkung sei weder verhältnismässig noch im öffentlichen Interesse
Weiter verstosse die kantonale Beschränkung gegen die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der Bundesverfassung und die Kundgebungsfreiheit in der Kantonsverfassung. Eine Beschränkung sei weder verhältnismässig noch im öffentlichen Interesse, da der Gesundheitsschutz durch Demos mit Maskentragpflicht nicht beeinträchtigt werde.
Zu den neun Beschwerdeführern gehören nebst djb die Berner Grünen, die Juso, die GsoA, der Verein Grundrechte.ch sowie Einzelpersonen. Anfangs April haben in Zürich mehrere linke Parteien und Bewegungen beim Zürcher Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.