Der Bundesrat hat ein Gesuch aus dem Kanton Thurgau bewilligt. Damit kann an eidgenössischen Urnengängen wieder elektronisch abgestimmt werden kann. Die Möglichkeit gibt es bereits bis 2015, allerdings nur für Stimmberechtigte, die im Ausland wohnen.
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Die Bewilligung für E-Voting gelte ab dem kommenden Urnengang vom 23. September 2018 und dauere bis Mai 2020, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Mittwoch mit. Es handelt sich dabei um eine Wiedereinführung.

Der elektronische Abstimmungskanal konnte im Thurgau bereits zwischen 2010 bis 2015 genutzt werden. Damals war der Kanton Mitglied des Consortiums Vote électronique. Eingesetzt wurde eine vom Kanton Zürich entwickelte Informatiklösung. Das Consortium erhielt dann aber 2015 vom Bundesrat keine Bewilligung für die Durchführung der Nationalratswahlen. Daraufhin wurde das System eingestellt und der Zusammenschluss aufgelöst.

Lösung der Post

Für den zweiten Anlauf hat sich der Thurgau nun für das E-Voting-System der Post entschieden, mit dem zurzeit auch die Kantone Neuenburg und Freiburg zusammenarbeiten.

In einer ersten Phase wird die Möglichkeit nur den im Thurgau registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern angeboten. Sie sollen auch an den Nationalratswahlen im Herbst 2019 elektronisch abstimmen können. Danach solle E-Voting schrittweise auch für die im Thurgau wohnhaften Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeführt werden, heisst es in der Mitteilung.

-Mitteilung der SDA (mis)

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