Bündner Landbesitzer sollen bei Wertgewinnen aus Umzonungen 30 Prozent des Mehrwertes dem Gemeinwesen abliefern. Das schlägt die Kantonsregierung im Entwurf des teilrevidierten kantonalen Raumplanungsgesetzes vor.
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Der sogenannte Mehrwertausgleich wird vom neuen Bundesrecht vorgeschrieben und muss mindestens 20 Prozent betragen, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Es geht um Grundstücke, die zum Beispiel durch die Umzonung aus einer Landwirtschaftszone in eine Bauzone an Wert gewinnen. Solche Grundstücke steigen laut der Exekutive regelmässig mehrere hundert Franken pro Quadratmeter im Wert.

Bislang konnten Grundeigentümer solche Planungsgewinne immer zu 100 Prozent für sich behalten. Neu verlangt der Bund die Abgabe von mindestens 20 Prozent. In Graubünden soll sie nach dem Willen der Regierung mindestens 30 Prozent betragen. Sie überlässt es den Gemeinden, diesen Prozentsatz zu erhöhen.

Ein Teil der Abgaben soll von den Gemeinden in einen kantonalen Spezialfonds fliessen, der für den finanziellen Ausgleich zwischen den Kommunen sorgen soll. Gemeinden, die Abgabeerträge erzielen, sollen 75 Prozent davon in den Fonds einzahlen.

Gemeinden, welche wegen Auszonungen Entschädigungen zahlen müssen, sollen aus dem Fonds Geld erhalten. Die «Auszonungskosten» sollen zu 100 Prozent erstattet werden. Als nächstes wird sich mit dem Regierungsentwurf des revidierten Raumplanungsgesetzes das Kantonsparlament befassen, der Grosse Rat.

-Mitteilung der SDA (mis)

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