Grosse kantonale Unterschiede in der Verfolgung von Tierquälern
In der Schweiz kommt es zu mehr Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutz-Gesetz. Laut einer Analyse von der Organisation «Tier» sind im letzten Jahr 2397 Verstösse geahndet worden. Ein Defizit besteht gemäss den Tierschützern bei der Hühnerhaltung.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut einer Auswertung der Stiftung «Tier im Recht» gab es im 2016 insgesamt 2397 Tierschutzstrafverfahren.
- Es gibt grosse kantonale Unterschiede.
- Den Tierschützern ist besonders die Haltung von Hühnern ein Dorn im Auge.
Es ist für die Tierschutzorganisation «Tier im Recht» TIR eine positive Bilanz. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 2397 Tierschutzstrafverfahren geführt – ein Höchstwert. Trotzdem schlagen die Tierschützer Alarm, besonders bei den Hühnern. Im letzten Jahr sei es in diesem Bereich nur gerade zu 33 Strafverfahren gekommen und das trotz Millionen Hühnern in der Schweiz. TIR bemägelt das die Folgen von Federpicken, Kannibalismus oder Qualzucht kaum untersucht werden. Das Interesse am hohen Pouletkonsum in der Schweiz werde höher gewichtet als das Wohl und die Würde der Tiere.
Grosse kantonale Unterschiede
In der TIR-Anlasyse schneiden die Kantone Zürich, Bern und St.Gallen besonders gut ab. Dies habe bestimmt den speziell geschaffenen Strukturen zu tun. Schlecht hingegen schneiden die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg und Glarus ab.