Kantonsrat hegt Sympathien beim Wahlrecht für Beeinträchtigte
Der Kanton Zug könnte das Abstimmen und Wählen für Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen.

Das Zuger Kantonsparlament hat sich am Donnerstag in der ersten Lesung offen gezeigt, Menschen mit Beeinträchtigungen das Abstimmen auf kantonaler und kommunaler Ebene zu erlauben. Diesen Gleichstellungsschritt hatte der Regierungsrat vorgeschlagen.
Die heutige Regelung im Wahl- und Abstimmungsgesetz stehe im Widerspruch zu völkerrechtlichen Bestimmungen, argumentierte der Regierungsrat in seinem Antrag und Botschaft an das Parlament. Beim Entzug von politischen Rechten handle es sich um schwerwiegende Einschränkungen der Rechte der Betroffenen. Zudem sei ein solcher Entzug heute rechtsstaatlich kaum mehr begründbar.
Im Kanton Zug gibt es laut Simon Leuenberger (Mitte), Präsident der vorberatenden Kommission, 288 Personen, die wegen Beeinträchtigungen weder wählen noch abstimmen können.
Gleichberechtigung als Argument
Die Befürworter einer Verfassungsänderung und damit einem Wahl- und Stimmrecht für Menschen mit Beeinträchtigung auf kantonaler oder kommunaler Ebene argumentierten mit der Gleichberechtigung oder mit den Grundrechten. Tabea Estermann (GLP) sprach sich dafür aus, diesen «alten Zopf abzuschneiden» und die Stimmbevölkerung entscheiden zu lassen.

Gegen die Verfassungsänderung sprachen sich Mitglieder der FDP- und SVP-Fraktionen aus. Flurin Grond (FDP) sagte, der «fundamentale Wert des Stimm- und Wahlrechts» dürfe nicht aufgeweicht werden. Personen, die nicht urteilsfähig seien, sollten keine Entscheidungen für die Allgemeinheit treffen können. Denn es würde auch bedeuten, dass diese Menschen Gesetze erlassen, die sie selbst nicht einhalten können.
Michael Riboni (SVP) nannte praktische Probleme und warnte vor einem grossen Verwaltungsaufwand für die Gemeinden.
Regierungsrat wirbt für Änderung
Der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) warb für die Verfassungsänderung. «Aktuell schliessen wir eine Gruppe von Menschen von politischen Rechten aus», sagte er. Die Schweiz aber habe 2014 die Uno-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. «Sie gilt für die Schweiz und damit auch für den Kanton Zug». Damit sei man verpflichtet, Hindernisse abzubauen und diese Menschen vor Diskriminierung zu schützen.

Hostettler war auch dagegen, dass der Kanton Zug abwarten soll, bis der Bund mögliche Regelungen und Reformen trifft, wie es FDP-und SVP-Politiker forderten.
Vergebens machten sich FDP-und SVP-für eine Einzelfallprüfung stark. Damit würde bei jeder einzelnen Person untersucht ob sie fähig ist ihr Stimmrecht auszuüben Diese Prüfung führe einzig zu zusätzlichem administrativem Aufwand ohne einen klaren Nutzen für die Allgemeinheit, befand Tabea Estermann (GLP). Mit 42 zu 32 Stimmen lehnte das Parlament die Einzelfallprüfung ab und folgte damit der Regierung.
Zweite Lesung im Juni
Voraussichtlich am 5. Juni wird das Zuger Kantonsparlament die zweite Lesung zum Geschäft abhalten. Über eine allfällige Änderung der Kantonsverfassung dürften die Zugerinnen und Zuger im Oktober/November abstimmen.
Als erster Kanton der Schweiz hatte Genf Ende 2020 Menschen mit Beeinträchtigung das Abstimmen und Wählen erlaubt. Auch in anderen Kantonen der Schweiz sind Vorstösse in den Parlamenten hängig.