Kommission will nun doch keine Transparenz zu Nebeneinkünften

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Bern,

Die Transparenz über die Nebeneinkünfte der Parlamentsmitglieder bleibt weiterhin ein Geheimnis.

Parlament
Der Nationalrat hat beschlossen, die Initiative zur Offenlegung der Nebeneinkünfte der Parlamentsmitglieder abzulehnen. (Archivbild) - Anthony Anex/KEYSTONE/POOL/dpa

Die Mitglieder des eidgenössischen Parlaments sollen keine Transparenz über die Höhe ihrer Nebeneinkünfte schaffen müssen. Die zuständige Ständeratskommission beantragt, eine parlamentarische Initiative abzulehnen, die sie zunächst unterstützt hatte.

Eingereicht hat das Begehren die frühere Genfer Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne). Sie verlangt, dass die Ratsmitglieder deklarieren, seit wann sie eine Nebentätigkeit ausüben und ob und wie viel Entschädigung sie dafür erhalten.

Mazzone schlägt dazu sieben Einkommensspannen vor: unter 6000 Franken, zwischen 6000 und 12'000 Franken, zwischen 12'001 und 20'000 Franken, zwischen 20'001 und 50'000 Franken, zwischen 50'001 und 100'000 Franken, zwischen 100'001 und 200'000 Franken und über «200’000» Franken. Einkünfte aus der hauptberuflichen Tätigkeit sind nicht betroffen.

Nationalrat lehnt Initiative ab

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hatte das Anliegen zunächst befürwortet; die Schwesterkommission des Nationalrates lehnte es dann aber ab.

Gleich tat es nun die SPK-S, und zwar mit «7 zu »5 Stimmen«», wie die Parlamentsdienste am Dienstag meldeten. Als Nächstes entscheidet der Ständerat über die Initiative. Sagt auch er Nein, ist das Anliegen vom Tisch.

Heute müssen Ratsmitglieder Nebentätigkeiten deklarieren und angeben, ob diese bezahlt sind oder nicht. Diese Offenlegungspflicht will die Mehrheit der SPK-S nicht erweitern mit der Begründung, das Ratsmandat werde nicht in Vollzeit ausgeübt. Auch sei nicht davon auszugehen, dass Wählerinnen und Wähler an diesen detaillierten Informationen interessiert seien.

Kommentare

User #6314 (nicht angemeldet)

Ein Mörder entscheidet über sein eigenes Urteil, ist inetwa gensu das GLEICHE.

User #4348 (nicht angemeldet)

Die Trinkgelder des Servicepersonal müssen als Einkommen deklariert werden.

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