Konsumentenschutz rügt Luzerner Regierung
Seit diesem Jahr sollen Luzerner für Papierrechnungen vom Strassenverkehrsamt einen Zuschlag zahlen. Der Konsumentenschutz kritisiert diesen Entscheid und rät Betroffenen ab, die Gebühr zu zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit diesem Jahr zahlen Luzerner für Papierrechnungen vom Strassenverkehrsamt einen Zuschlag von 1,50 Franken.
- Der Konsumentenschutz rät Betroffenen allerdings, diese Gebühr nicht zu zahlen.
Der Konsumentenschutz kritisiert die Luzerner Regierung für den Entscheid, Papierrechnungen vom Strassenverkehrsamt neu mit einem Zuschlag von 1,50 Franken zu belegen. «Es geht nicht an, dass auch Behörden anfangen, für Rechnungen eine Gebühr zu verlangen», wird Konsumentenschützerin Sara Stalder in einer Mitteilung vom Donnerstag zitiert. Man fordere die betroffenen Luzerner auf, die Rechnung des Strassenverkehrsamtes zwar zu bezahlen, die Gebühr jedoch abzuziehen.
Zu kurze Frist
Die Luzerner Regierung hatte am 19. Dezember eine Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes beschlossen. Diese sieht vor, dass die Papierrechnungen des Strassenverkehrsamtes ab 2018 kostenpflichtig sind. Damit sollen Kosten gespart werden.
Der Konsumentenschutz bemängelt die kurze Frist. Motorfahrzeughalter hatten zehn Tage Zeit, um eine kostenlose elektronische Rechnung zu verlangen. Weiter kritisiert er, dass eine Gleichbehandlung der Bürger mit der Gebühr nicht mehr gegeben sei. Personen, die ihre Büroarbeit nicht vollkommen elektronisch erledigen wollen oder können, würden bestraft.
Die Luzerner Regierung wollte zu den Äusserungen des Konsumentenschutzes keine Stellung nehmen. Der zuständige Luzerner Regierungsrat Paul Winiker liess ausrichten, er bedaure die kurze Frist zwischen der Information der Öffentlichkeit und der Rechnungsstellung. Es bestehe aber eine rechtsgenügende Grundlage für diese Gebühr.