Krienser Ehrenmord wird zum zweiten Mal beurteilt
Das Luzerner Kantonsgericht muss heute als zweite Instanz die Tötung einer untreuen Gattin, mit der ein syrischer Kurde die Ehre seiner Familie wieder herstellen wollte, beurteilen. Das Kriminalgericht hatte vor einem Jahr den Beschuldigten wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.

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Die Staatsanwaltschaft forderte damals für den Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, das Gericht entschied sich aber für eine Beschränkung der Strafe auf 20 Jahre. Es begründete dies damit, dass der Beschuldigte in einer familiären Konfliktsituation gesteckt habe und zwar die Tat, nicht aber deren Ausführung, geplant habe.
Nicht gefolgt war das Kriminalgericht der Verteidigung, die eine siebenjährige Strafe wegen Totschlages gefordert hatte. Es bestritt damit das Argument, dass der Beschuldigte von seiner Familie unter einen starken Druck gesetzt worden sei und letztlich im Affekt gehandelt habe. Er sei sich Alternativen zur Tötung bewusst gewesen.
Der heute 43-jährige Beschuldigte war 2008 in Griechenland in einer von der Familie arrangierten Hochzeit mit seiner 17 Jahre jüngeren Cousine verheiratet worden. Die Frau reiste 2011 mit den beiden Kindern in die Schweiz, der Beschuldigte folgte 2013. Die Frau wollte sich von ihrem Gattin trennen, weil sie einen Freund hatte.
2014 tötete der Mann in Kriens die Frau, die von ihm getrennt bei einem Onkel wohnte. Er bezeichnete die Tat als Ehrenmord, zu dem er von zwei in Syrien lebenden Onkeln gedrängt worden sei, und sagte, er sei das Opfer einer barbarischen Tradition.
-Mitteilung der SDA (mis)