Luzern fasst das Konkordat mit dem Bistum Basel nicht an
Der Kanton Luzern lehnt Postulat ab, das die Beziehung zum Bistum Basel neu regeln wollte.
Der Kanton Luzern finanziert weiterhin Domherren des römisch-katholischen Bistums Basel. Der Kantonsrat hat am Montag ein Postulat mit 60 zu 49 Stimmen abgelehnt, das die Beziehung des Kantons Luzern zum Bistum neu regeln wollte.
Das Postulat war vom früheren Kantonsrat David Roth (SP) als Motion eingereicht worden und am Montag von der Zweitunterzeichnerin Anja Meier (SP) in ein weniger verpflichtendes Postulat umgewandelt worden. Dieses fand die Zustimmung von SP, Grünen, GLP und eines Teils der FDP. Mitte und SVP wollten dagegen wie der Regierungsrat am heutigen Zustand festhalten.
Basis aus dem Jahr 1828
Das Bistum Basel regelt die Beziehung zu den Kantonen mit einem Konkordat von 1828. Die Vereinbarung gibt dem Luzerner Regierungsrat ein gewisses Mitspracherecht, er muss aber auch Domherren mitfinanzieren. Dies sei anachronistisch, monierten die Kritikerinnen und Kritiker.