Missglückter Überfall auf Hanfanlage: Täter wollen mildere Strafen
Bei einem missglückten Überfall auf eine Hanfanlage in Altstätten SG wurden im Februar 2015 zwei Männer schwer verletzt. Ende August stehen die sechs Beteiligten in St. Gallen erneut vor Gericht.
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Die Beschuldigten verlangen im Berufungsverfahren mildere Bestrafungen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Erhöhung der ausgesprochenen Strafen, die Privatkläger - Bewacher der Hanfindooranlage - höhere Genugtuungen. Der Prozess am Kantonsgericht St. Gallen dauert voraussichtlich eine ganze Woche.
Der Mann, der im Februar 2015 beim Überfall auf eine Hanfplantage in Altstätten SG scharf geschossen hatte, wurde Anfang 2017 vom Kreisgericht Rheintal zu einer Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren verurteilt.
Bewacher schwer verletzt
Den Angriff auf die Hanfplantage hatten insgesamt sechs Männer gemeinsam geplant und ausgeführt - aber nur einer von ihnen nahm eine Schrotflinte mit, mit der er auch schoss und zwei Bewacher der Anlage schwer verletzte.
Die unterschiedlichen Rollen beim Überfall schlugen sich in den Urteilen nieder: Fünf der Angeklagten wurden als Mittäter zu bedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafen zwischen 24 und 36 Monaten verurteilt.
Ihnen wurden unter anderem qualifizierter Raub, mehrfache Freiheitsberaubung, Nötigung oder Amtsanmassung zur Last gelegt. Alle Beteiligten sind zudem gegenüber den beiden verletzten Bewachern schadenersatz- und genugtuungspflichtig.
Haupttäter war geständig
Der heute 41-jährige Schütze und Haupttäter - er hatte vor rund 20 Jahren die Fraumünster-Post überfallen - wurde zusätzlich wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Dazu sprach das Gericht eine stationäre Massnahme aus.
In der Verhandlung hatte der Mann die Verantwortung für die Schüsse auf sich genommen. Er gab aber auch an, die Munition verwechselt zu haben: Statt Gummigeschosse habe er kurz vor dem Überfall im Dunkeln aus Versehen Flintenlaufgeschosse geladen.
-Mitteilung der SDA (mis)