Die Bündner Regierung plant finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige. Eine Teilrevision des Gesetzes wurde in die Vernehmlassung geschickt.
Pflegebedürftige
Eine junge Frau hält die Hand eines Pflegebedürftigen. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance
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Die Bündner Regierung will pflegende Angehörige oder Bezugspersonen mit monatlichen Beiträgen von 300 bis 600 Franken unterstützen. Sie schickte dazu am Dienstag eine entsprechende Teilrevision des Krankenpflegegesetzes in die Vernehmlassung.

Mit der Einführung dieser finanziellen Unterstützung für Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, könnten im Sinne des Grundsatzes «ambulant vor stationär» Heimeinweisungen vermieden oder zumindest verzögert werden, schrieb die Bündner Regierung am Dienstag in einer Mitteilung.

Vernehmlassungsfrist und Umsetzungszeitraum

Profitieren sollen volljährige Pflegende im ganzen Kanton. Das kantonale Gesundheitsamt geht von Kosten in der Höhe von maximal 2,4 Millionen Franken jährlich aus.

Bis am 28. November dauert die Vernehmlassung. Voraussichtlich am 1. Januar 2027 trete die Teilrevision in Kraft. Der lange Zeitraum dazwischen werde benötigt, um die technische Umsetzung der Änderungen zu realisieren.

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