Eine gemeinsame Gesundheitsregion beider Basel ist einen Schritt weiter: Die vorberatenden Kommissionen der Parlamente in beiden Basel stehen hinter dem Projekt. Die geplante Fusion der öffentlichen Spitäler zu einer Spitalgruppe ist jedoch umstritten.
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Beide Kommissionen empfehlen mehrheitlich dem Staatsvertrag zur Spitalgruppe zuzustimmen, wie den am Montag erschienenen Berichten der baselstädtischen Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) und der Volkwirtschafts- und Gesundheitskommission des Baselbieter Landrats (VKG) zu entnehmen ist. Einstimmig zur Annahme empfohlen wird jeweils der Staatsvertrag zur gemeinsamen Gesundheitsversorgung.

Die geplante intensivere Kooperation im Gesundheitsbereich zwischen den beiden Kantonen begrüssen die Kommissionen, wie es in einer gemeinsamen Medienmitteilung heisst. Die Zusammenarbeit werde als zielführend für die Gesamtregion erachtet.

Die vorgesehene Fusion des Universitätsspitals Basel (USB) und des Kantonsspitals Baselland (KSBL) zum Universitätsspital Nordwest (USNW) hat gemäss Mitteilung jedoch in beiden Kommissionen für «intensive Diskussionen» gesorgt - aus unterschiedlichen Gründen.

Bruderholz und Beteiligung umstritten

In Basel-Stadt ist insbesondere der Erhalt des Baselbieter Spitalstandorts Bruderholz umstritten. Damit wird die Kostensteigerung gemäss einer GSK-Minderheit weiter angetrieben. Zudem könne mit den vorgeschlagenen Änderungen die Oberaufsicht nur «sehr beschränkt» wahrgenommen werden. Die Vorlage sei ausserdem nicht ausgewogen.

Zum Zeitpunkt der Fusion soll sich Basel-Stadt mit höchstens 66,6 Prozent und Basel-Landschaft mit mindestens 33,4 Prozent an der USNW AG beteiligen. Eine partnerschaftliche Trägerschaft würde paritätische Beteiligungsverhältnisse von je 50 Prozent bedingen, hält die GSK-Minderheit im Bericht fest. Auch im Baselbiet erachtet eine Minderheit der VGK das Beteiligungsverhältnis als ungenügend.

In Basel-Stadt enthält die Vorlage im Weiteren neu ein auf Wunsch der GSK ausgearbeitetes Beteiligungsgesetz an der USNW AG. Dieses hält unter anderem fest, dass sich Basel-Stadt mit mindestens 50 Prozent am Aktienkapital und den Stimmen beteiligen soll. Zudem regelt es gemäss Mitteilung das innerkantonale Verhältnis zwischen Parlament und Regierung.

Im Kanton Basel-Stadt beantragt die GSK dem Grossen Rat mit acht zu fünf Stimmen eine Annahme der Vorlage zur gemeinsamen Spitalgruppe. Im Baselbiet empfiehlt die VGK mit zehn zu zwei Stimmen eine Annahme des Landratsbeschlusses, wobei der Staatsvertrag zur Spitalgruppe einstimmig bei einer Enthaltung und das Spitalbeteiligungsgesetz mit 11 zu einer Stimme zur Annahme empfohlen wird.

Fünf gemeinsame Sitzungen

Mit den Vorlagen zur Gesundheitsregion beider Basel haben sich die beiden Parlamentskommissionen gemäss Mitteilung auch an fünf gemeinsamen Sitzungen auseinandergesetzt. Zudem seien die beiden Kommissionspräsidentinnen in stetigem Austausch über den Stand der Beratungen gewesen. Damit sei der Austausch zwischen den beiden Parlamenten gewährleistet gewesen.

Die Regierung von Basel-Stadt und Basel-Landschaft hatten die Staatsverträge zur gemeinsamen Gesundheitsversorgung und zur Spitalgruppe im Februar den Parlamenten überwiesen. Ziele sind eine optimierte Gesundheitsversorgung, eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums und die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region.

Die Staatsverträge werden im Herbst im Grossen Rat und im Landrat behandelt. Da sie dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen, sollen die Stimmberechtigten das letzte Wort erhalten. Die Abstimmungen sind für Februar 2019 vorgesehen. In Kraft treten sollen die Verträge per Anfang 2020. In beiden Kantonen sind zudem Gesetzesanpassungen notwendig.

-Mitteilung der SDA (mis)

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