Solothurner Regierungsrat bestimmt Staatsschreiber künftig selbst
Das Solothurner Stimmvolk sagt ja zu einer Änderung der Kantonsverfassung. Somit kann der Regierungsrat den Staatsschreiber künftig selbst bestimmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Solothurn kann der Regierungsrat künftig den Staatsschreiber selbst bestimmen.
- Einer entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung hat das Volk klar zugestimmt.
- Auch zu einer zweiten Verfassungsänderung sagte man Ja.
Der Solothurner Regierungsrat kann den Staatsschreiber künftig selbst auswählen und anstellen. Das Stimmvolk hat die entsprechende Änderung der Kantonsverfassung mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Es stimmte auch einer zweiten Verfassungsänderung zur kantonalen Gebäudeversicherung zu.
In der obligatorischen Abstimmung bestätigte das Volk die Änderung zum Staatsschreiber und Staatsschreiberin mit einer Ja-Mehrheit von 71 Prozent (Ja: 49'060 Stimmen, Nein: 20'304 Stimmen). Die Beteiligung betrug 39,2 Prozent, wie die Staatskanzlei Solothurn am Sonntag mitteilte.
Doppelfunktion widersprach der Gewaltentrennung
Bisher wählte das Kantonsparlament alle vier Jahre den Staatsschreiber und dessen Stellvertretung. Als Beamter ist der Staatsschreiber gleichzeitig Stabschef des Regierungsrats und des Parlamentsdienstes.
Diese Doppelfunktion widerspricht der Gewaltentrennung zwischen Regierung und Parlament. Auch hat das Parlament seit 1989 einen eigenen Ratssekretär. Mit der neuen Regelung verlieren der Staatsschreiber und die Stellvertretung den Beamtenstatus.
Die Kantone haben die Wahl beziehungsweise Anstellung des Staatsschreibers unterschiedlich geregelt. In 15 Kantonen stellt der Regierungsrat den Stabschef an, in 11 Kantonen wählt ihn das Parlament.
Verfassungsänderung auch zur Gebäudeversicherung
Unbestritten war auch die Änderung der Verfassung zur Gebäudeversicherung. Das Volk stimmte der Vorlage klar zu – mit einer Ja-Mehrheit von 75 Prozent zu (Ja: 51'469 Stimmen, Nein: 17'569 Stimmen).
Die Gebäudeversicherung kann neu Reglemente erlassen, die technischer Natur sind oder sich rasch ändernde Verhältnisse betreffen. Falls die Gebäudeversicherung überbordet, haben 17 Mitglieder des Parlaments innert 60 Tagen die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.
Bestätigt eine Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder – das Parlament zählt 100 Mitglieder – den Einspruch, wird das Reglement an die Gebäudeversicherung zurückgewiesen.