Staatsbeiträge an Basler Institutionen der Armutshilfe bewilligt
Der Basler Grosse Rat bewilligte am Mittwoch 7,6 Millionen Franken für neun Hilfsinstitutionen bis 2028.
Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch rund 7,6 Millionen Franken an neun Institutionen der Armuts- und Überlebenshilfe für die Jahre 2025 bis 2028 bewilligt. Das entspricht einer Erhöhung der Beiträge von 137'000 Franken pro Jahr. Erhöht wurde auch der Beitrag an eine Instititution, die Tagesstrukturen für psychisch beeinträchtigte Menschen bereitstellt.
Die Erhöhung der Beiträge für die Organisationen Armuts- und Überlebenshilfe ist zum Teil durch den Teuerungsausgleich bedingt. Bei gewissen Einrichtungen, wie zum Beispiel beim Verein Budget- und Schuldenberatung oder beim Verein für Gassenarbeit Schwarzer Peter wurden aber auch Umstände wie Einbrüche bei den privaten Spenden und der Kundenzuwachs berücksichtigt.
Beträge unbestritten im Grossen Rat
Die Beiträge an die Organisationen waren im Grossen Rat unbestritten. Sowohl der Präsident der vorberatenden Gesundheits- und Sozialkommission, Oliver Bolliger (GAB) als auch der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Kaspar Sutter (SP), betonten, dass die Armut trotz des allgemeinen Wohlstand Tatsache sei und der Staat in der Pflicht stehe, hier direkt und indirekt Hilfe zu leisten.
Der Grosse Rat bewilligte die Beiträge mit jeweils grossem Mehr und nur einer Gegenstimme. Vereinzelte Enthaltungen waren durch Befangenheit begründet, weil es Grossratsmitglieder gibt, die Einsitz in der Leitung der unterstützten Institutionen haben.
Mehr Geld für psychisch Beeinträchtigte
Unbestritten war im Grossen Rat auch die Erhöhung der Beiträge an die Stiftung Rheinleben, die präventive sowie niederschwellige Tagesstrukturangebote für psychisch beeinträchtigte Personen anbietet. Es handelt sich um eine Summe von rund 7,3 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2028 respektive um eine Beitragserhöhung um rund 505'000 Franken pro Jahr.
Auch dieser Beitrag wurde mit nur einer Gegenstimme und bei einer Enthaltung genehmigt.