Stadtrat setzt kommunalen Gebührentarif fest
Die bisher einheitliche rechtliche Grundlage der Gemeinden zur Erhebung von Gebühren fiel per Ende 2017 weg. Das Wetziker Parlament erliess im März 2018 die neue kommunale Gebührenverordnung. Den Gebührentarif setzte der Stadtrat an seiner letzten Sitzung fest.
Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Gebühren sind öffentliche Abgaben. Sie müssen von Privaten für bestimmte Leistungen der Verwaltung bezahlt werden und dürfen höchstens kostendeckend sein. Das Legalitätsprinzip verlangt, dass die Grundlagen der Gebührenerhebung in einer formell-gesetzlichen Grundlage enthalten sind. Diese Grundlage hat das Wetziker Parlament an seiner Sitzung vom 5. März 2018 mit der kommunalen Gebührenverordnung geschaffen, nachdem die bisher einheitliche, kantonale Regelung per Ende 2017 ausser Kraft gesetzt worden ist. Gestützt auf die Gebührenverordnung hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 30. Mai 2018 den Gebührentarif festgesetzt. In diesem Gebührentarif sind mit Ausnahme der Kehrichtgebühren, Parkierungsgebühren und den Gebühren für Strom, Gas Wasser und Abwasser sämtliche Gebühren der Stadt Wetzikon zusammengefasst. Die Einwohnerinnen und Einwohner können dadurch praktisch alle Gebühren aus einem Dokument entnehmen. Der Gebührentarif tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
- 285'000 Franken für den Rückbau der Heizung und den Einbau einer Unterstation für den einen Nahwärmeverbund zwischen dem Alterswohnheim Am Wildbach und der Heilpäda gogischen Schule Wetzikon
Weitere Beschlüsse des Stadtrates:
- 185'000 Franken für den Ersatz der Fenster und des Sonnenschutzes in der Liegenschaft der Schulverwaltung im Guldisloo
Der Stadtrat hat verschiedene Kredite genehmigt:
Die Vernehmlassung über den vorgeschlagenen Neuerlass für die Vollzugsverordnung zur Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung wurde zuhanden der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich verabschiedet.
- 229'000 Franken für die Sanierung der Dachwohnung an der städtischen Liegenschaft Bahnhofstrasse 10
- 170'000 Franken als Planungskredit für die Sanierung des Lernschwimmbeckens beim Schulhaus Feld
- 290'000 Franken für die Flachdachsanierung bei der Schulanlage Robenhausen
-Mitteilung Gemeinde Wetzikon/ IA