Urner Parlament fordert gesetzliche Frist für Vernehmlassungen
Der Kanton Uri sieht sich mit Kritik konfrontiert, da Vernehmlassungsfristen oft zu kurz sind.

Im Kanton Uri wird den Parteien und Verbänden im Vernehmlassungsverfahren öfters nicht genügend Zeit für die Ausarbeitung einer Antwort eingeräumt. Der Landrat verlangt deswegen vom Regierungsrat einen Rechtserlass für das Vernehmlassungsverfahren.
Das Kantonsparlament hat am Mittwoch eine Motion von Elias Epp (CVP-die Mitte) mit 31 zu 28 Stimmen erheblich erklärt. Epp kritisierte, dass es immer wieder Vernehmlassungen mit sehr kurzen Fristen von nur wenigen Wochen gebe. Dies genüge nicht, um eine seriöse Rückmeldung abgeben zu können.
Epp sagte im Landrat, dass Parteien und Organisationen öfters wegen Zeitknappheit auf eine Vernehmlassungsantwort verzichten würden. «Vernehmlassungen seien in Uri aber wegen des obligatorischen Gesetzesreferendums besonders wichtig».
Regierungsrat widerspricht der Kritik
Der Regierungsrat widersprach dem Motionären. Er stützte sich dabei auf eine Auswertung der Vernehmlassungen von 2023. Die Fristen seien zwar unterschiedlich lang, zwei Monate würden aber nur in Einzelfällen und nur geringfügig unterschritten. Bei komplexen Vorlagen dauere die Frist in der Regel drei Monate.
Der Regierungsrat zeigte sich in seiner schriftlichen Antwort aber bereit, künftig freiwillig eine Vernehmlassungsfrist von drei Monaten vorzusehen. Eine gesetzliche Regelung sei deswegen nicht nötig, erklärte er.

Dem widersprach Christian Schuler (SVP). Die Regierung zeige sich zu wenig selbstkritisch, erklärte er. Es sei auch ein Zeichen der Wertschätzung, wenn den Vernehmlassungsadressaten eine genügend lange Frist eingeräumt werde.
Schuler unterstützte deswegen die Forderung nach einer gesetzlichen Frist. «Eine blosse Absichtserklärung von Seiten der Regierung genüge nicht».