Urner Parlament will Löhne der UKB-Geschäftsleitung begrenzen
Der Urner Landrat hat einen Lohndeckel für die Geschäftsleitung der Urner Kantonalbank beschlossen.
Der Urner Landrat hat sich am Mittwoch für einen Lohndeckel für die Geschäftsleitung der Urner Kantonalbank (UKB) ausgesprochen. Neu darf der Fixlohn 395'000 Franken nicht übersteigen. Ausserdem darf die Erfolgsbeteiligung maximal 30 Prozent des Fixlohns betragen.
Gemäss Bericht der Regierung betrug der Bruttolohn der dreiköpfigen Geschäftsleitung im vergangenen Jahr 1,3 Millionen Franken. Der CEO erhielt dabei 545'000 Franken. Die Erfolgsbeteiligung ist jeweils vom Geschäftsergebnis abhängig.
Andreas Gisler (Mitte) forderte in einer Motion, dass der Lohn der Geschäftsleitung maximal das Doppelte des Bruttolohns eines Regierungsrats betragen darf – also circa 350'000 Franken. Dies sei ein klares Signal an die Bevölkerung, dass eine im Eigentum des Kantons stehende Gesellschaft massvolle Löhne zahle.
Kritik an hohen Gehältern
Die Regierung empfindet eine Deckelung der Löhne bei der Suche nach geeignetem Personal als hinderlich, wie es in der Stellungnahme hiess. Sie schlug deshalb vor, in der Eigentümerstrategie ein Höchstsalär von 395'000 Franken festzulegen.
Die teilweise überhöhten Löhne der Banken seien ein «Branchenproblem», sagte Regierungsrat Urs Janett (FDP) an der Session vom Mittwoch. Das Problem werde nicht gelöst, indem der Kanton dem CEO weniger zahle. Er betonte, dass es wichtig sei, bei der Qualität der Geschäftsleitungsmitglieder keine Abstriche zu machen.
Mehrheit für Vorschlag
Innerhalb der Fraktionen schienen die Meinungen durchzogen. Dennoch sprach sich eine Mehrheit der Fraktionen für den Vorschlag der Regierung aus. Der Motionär Andreas Gisler (Mitte) stellte daraufhin in der Detailberatung einen Rückweisungsantrag mit Direktive.
Er forderte, dass der von der Regierung beantragte Fixlohn sowie Erfolgsbeteiligung aus der Eigentümerstrategie gestrichen werden. Stattdessen beantragte er, dass der Bruttolohn mit Erfolgsbeteiligung eines Geschäftsleitungsmitglieds maximal das Doppelte des maximalen Lohns eines Kantonsverwalters betragen darf.
Gesamtentschädigung auf 455'000 Franken beschränkt
Diese Obergrenze liegt bei rund 228'000 Franken bei einem 100-Prozent-Pensum. Das heisst, die Gesamtentschädigung würde damit auf maximal 455'000 Franken beschränkt. Dieser Lohndeckel sei massvoll und stehe auch in einem Verhältnis zu anderen Kantonen, so Gisler.
Der Rückweisungsantrag erhielt Unterstützung von der SP/Grünen-Fraktion. Er wurde jedoch mit 20 zu 39 Stimmen abgelehnt. Das Parlament sprach sich im Sinne der Regierung mit 57 zu 2 Stimmen für die Erheblicherklärung der Motion aus.