Wasserentnahmen aus der Bünz sind verboten

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Oberes Freiamt,

Die aktuelle Trockenheit bringt es mit, dass die Abflussmengen in vielen Bächen stark zurückgegangen sind. Durch Wasserentnahmen für die Bewässerung landwirtschaftlicher und gewerblicher Kulturen oder für industrielles Brauchwasser wird die Abflussmenge in den Bächen weiter reduziert. Dies trifft auch auf die Bünz zu.

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Die Abflussmenge der Bünz oberhalb des Zuflusses des Holzbachs bewegt sich unter der nach Gewässerschutzgesetz vorgeschriebenen Mindestrestwassermenge. Deshalb wird die Bewilligung für Wasserentnahmen aus der Bünz sistiert, bis sich die Abflussverhältnisse normalisiert haben.

Wasserentnahmen aus der Bünz in Muri sind ab 21.07.2018 bis auf Widerruf verboten. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung gemäss Art. 70 ff des Gewässerschutzes ist strafbar.

-Mitteilung der Gemeinde Muri (mis)

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