Die Abstimmung über die Umnutzung der Sternenmatt in Worb findet wie geplant statt, trotz eingereichter Beschwerde.
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Eine Wählerin hält einen Stimmzettel in den Händen. (Symbolbild) - Keystone
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Die Stimmberechtigten der Gemeinde Worb entscheiden am kommenden Abstimmungswochenende wie geplant unter anderem über die Umnutzung der Sternenmatt. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat das Gesuch um Absetzung/Verschiebung der Abstimmung abgelehnt.

Der Beschwerde sei auch die aufschiebende Wirkung entzogen worden, teilte das Regierungsstatthalteramt am Donnerstag mit. Eine Beurteilung der Beschwerde vor der Abstimmung sei aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse nicht möglich.

Im heutigen Zeitpunkt habe bereits ein grosser Teil der Stimmberechtigten brieflich abgestimmt. Eine Verschiebung der Abstimmung greife in die politischen Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein, heisst es in der Medienmitteilung.

Kosten und politische Rechte im Fokus

Die Stimmberechtigten hätten Anspruch darauf, dass die angesetzte Abstimmung am vorgesehenen Termin stattfinde. Zudem wäre eine Absetzung der Abstimmung für die Gemeinde Worb mit erheblichen Kosten verbunden, wie das Regierungsstattleramt weiter festhält.

Beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland war eine Beschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft zur Anpassung der Nutzungsplanung «Zone mit Planungspflicht K10, Sternenmatt, Worb» eingegangen. Die Beschwerdeführenden rügten im Wesentlichen, die Visualisierungen des Investors seien unkritisch und unkommentiert in die Abstimmungsbotschaft aufgenommen worden.

Auf diese Wiese werde den Stimmberechtigten suggeriert, dass genau dieses Projekt zur Abstimmung gelange. Abgestimmt werde jedoch nur über den Zonenplan und die Änderung des Baureglements. Nicht Gegenstand der Abstimmung sei ein konkretes, auf der Zonenplanänderung basierendes Bauprojekt, wurde weiter bemängelt.

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