Frauenkommission SGB über Lohngleichheit und Bier
Wie kann man die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen herstellen? Für die SGB-Frauenkommission ist die Lösung ein kühles Bier.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist seit 37 Jahren in der Verfassung verankert.
- Frauen verdienen für gleiche Arbeit aber 600 Franken weniger als ihre männlichen Kollegen.
- Die SGB-Frauenkommission lanciert heute die Kampagne «Lohngleichheit ist auch dein Bier!»
Mit ihrer neuen Kampagne «Lohngleichheit ist auch dein Bier» lanciert die Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ihr eigenes Bier. Das «Dry hopped pal ale» wird nach einer speziellen Rezeptur in der Brauerei «La Nébuleuse» in Renens VD gebraut.
Bei einem Bier lasse es sich «trefflich über Gott und die Welt und das nach wie vor nicht eingelöste Verfassungsversprechen der Lohngleichheit debattieren.» Aber auch die Untersetzer gehören zur Aktion. Denn diese sind zugleich Postkarten – sie können an Parlamentarier geschickt werden, um sie zu motivieren, sich für Lohngleichheit einzusetzen.
Warum Lohngleichheit alle betrifft
37 Jahre ist es her, seit das Prinzip der Lohngleichheit in der Verfassung verankert ist. Doch die Lohnunterschiede sind in vielen Branchen und Berufen üblich. Im Schnitt verdienen Frauen in der Schweiz für gleichwertige Arbeit monatlich 590 Franken weniger als ihre männlichen Kollegen. Je besser die Jobs bezahlt sind, desto höher fällt der Lohnunterschied zwischen männlichen und weiblichen Mitarbeitenden aus. Die SGB hält auf ihrer Homepage fest, dass der Lohn, der den Frauen vorenthalten wird, schlussendlich in der Haushaltskasse, bei den Steuern und der AHV fehlen würden. Deshalb sei die «Lohngleichheit auch dein Bier».