Novartis bringt Alcon an die Börse – Aktienrückkauf über 5 Mrd USD

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Basel,

Der Pharmakonzern Novartis will die Genehmigung seiner Aktionäre, um die Augensparte Alcon abspalten und an die Börse bringen zu dürfen.

Novartis
Die Novartis muss den Zulassungsantrag für das Augenmittel Xiidra zurückziehen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Novartis will die Augenheilsparte Alcon komplett abspalten.
  • Zudem will der Konzern eigene Aktien für bis zu fünf Milliarden US-Dollar zurückkaufen.

Novartis sorgt für Klarheit: Die Augensparte Alcon soll abgespalten und an die Börse gebracht werden. Hierfür wolle man die Genehmigung der Aktionäre einholen, teilte der Pharmakonzern am Freitag mit. Gleichzeitig will der Konzern eigene Aktien für bis zu 5 Milliarden US-Dollar zurückkaufen. Die seit 2017 andauernde strategische Überprüfung für die Augensparte habe ergeben, dass eine komplette Abspaltung im besten Interesse der Aktionäre sei. Gleichzeitig stehe ein solcher Schritt im Einklang mit der unter dem neuen CEO Vas Narasimhan propagierten Strategie der Fokussierung von Novartis als Pharmaunternehmen.

Alcon
Ein Bürogebäude von Alcon in Hünenberg ZG. - Keystone

Alcon soll demnach sowohl an der SIX Swiss Exchange als auch der New York Stock Exchange kotiert werden. Registriert werden soll das neue Unternehmen in der Schweiz, wobei Fort Worth ein wichtiger Standort bliebe. Durch die geplante Abspaltung wird laut Novartis ein weltweit führendes Unternehmen für ophthalmologische Produkte entstehen. Gleichzeitig ist geplant, das Portfolio ophthalmologischer Arzneimittel von Alcon bei Novartis zu belassen. So werde das führende Geschäft mit ophthalmologischen Arzneimitteln weiter gestärkt.

Novartis geht den Angaben zufolge davon aus, dass die Transaktion steuerneutral sein wird. Der Abschluss der Transaktion wird für das erste Halbjahr 2019 erwartet. Im Zuge der Abspaltung wird der Alcon-CEO Mike Ball designierter Präsident des Verwaltungsrats. Der operative Chef (COO) David Endicott wird zum CEO von Alcon befördert. Beide Ernennungen gelten per 1. Juli 2018.

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