Operation Aderlass: Doping-Verdacht bei 21 Sportlern
Der durch den Langläufer Dürr ausgelöste Doping-Skandal erreicht neue Dimensionen. 21 Sportler aus acht Ländern hat die Staatsanwaltschaft ermittelt, fünf Beschuldigte wurden festgenommen. Summen für die Doping-Dienste liegen auf dem Tisch. Spuren führen bis nach Hawaii.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Doping-Krimi «Operation Aderlass» wird immer fesselnder.
21 Sportler aus acht Ländern und fünf Sportarten sollen in Europa, in Südkorea und sogar auf Hawaii verbotenes Eigenblut-Doping betrieben haben.
Ob deutsche Athleten in den Fokus der Staatsanwaltschaft gerückt sind, ist nicht klar. Und auch nicht, ob diese Betrugsaffäre in nicht noch grössere Dimensionen vorstösst. «Die Operation Aderlass ist von Anfang an eine sehr interessante und spannende Gesichte, in der längst nicht alle Kapitel geschrieben sind», sagte Oberstaatsanwalt Kai Gräber. Fast täglich gebe es neue Wendungen. Fünf Personen sind mittlerweile festgenommen worden.
In dem durch das Doping-Geständnis des österreichischen Skilangläufers Johannes Dürr ausgelösten Falls handele sich um die «Spitze des Eisbergs», da noch weitere Sportarten betroffen seien, sagte der bayerische Staatsminister Georg Eisenreich in München. Die Razzia vor wenigen Wochen bei der nordischen Ski-WM in Österreich und in den Räumen des Hauptverdächtigen Mark S. in Erfurt hat die Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft wie nie zuvor in den öffentlichen Fokus gerückt - passenderweise pünktlich zum zehnjährigen Jubiläum.
Mark S. konnte inzwischen vernommen werden, berichtete Gräber. Details daraus verriet er aus «ermittlungstaktischen Gründen» nicht. Seit 2011 und bis zur Doping-Razzia im Februar hat es bei den Sportlern eine dreistellige Zahl an Bluttransfusionen gegeben. «Ein kleiner Prozentsatz» der Athleten seien Frauen. Die Nationalitäten liess er offen. Bekannt sind bislang die Herkunftsländer Österreich, Estland und Kasachstan. Ob deutsche Sportler darunter sind, wollte Gräber «zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantworten».
Es geht um drei Winter- und zwei Sommersportarten. Neben dem gesicherten Langlauf wird über Biathlon, Radsport und Triathlon spekuliert. Auch auf Hawaii sollen Bluttransfusionen vorgenommen worden sein; dort findet einmal im Jahr die Ironman-WM statt. Gräber nannte als einen Ort ausserhalb Europas der Vergehen auch Südkorea, wo 2018 die Olympischen Winterspiele stattfanden. Zwei Personen aus dem Netzwerk von Mark S. seien dort vor Ort gewesen, sagte der Oberstaatsanwalt.
Gräber zeigte Bilder von einer Garage oder Gefrierschränken des Arztes. Das Equipment hat Mark S. vom früheren Doping-Sünder Stefan Matschiner erworben. Der Österreicher hat dies demnach nicht wie angekündigt, gemeinnützigen Zwecken zukommen lassen, sondern für 50.000 Euro an Mark S. verkauft. Der Oberstaatsanwalt zeigte sich «zuversichtlich», dass die bei Mark S. codiert beschrifteten Blutbeutel auch ohne DNA-Abgleich Sportlern zugeordnet werden könnten.
Gräber berichtete von Sportlern, die nach Behandlungen wie betäubt wirkten, die nicht genau identifizierte Mittel an sich testen liessen oder sich vor langen Flügen einen Liter Eigenblut zum Transport injizieren liessen. Thromboseprophylaxe gab's gleich dazu. Den Ermittlungen zufolge hat sich Mark S. seine Dienste mit rund 4000 bis 12.000 Euro pro Athlet pro Saison entlohnen lassen. «Der hat schon seinen Schnitt gemacht», sagte Gräber.
Ausser Mark S. wurden nach der Razzia drei weitere Personen festgenommen. Eine 48-jährige Deutsche ist noch nicht aus Österreich ausgeliefert worden. Ein 66-Jähriger wurde am vergangenen Freitag von dort nach Deutschland gebracht. Mittlerweile wurde eine fünfte Person aus dem Netzwerk des Arztes festgenommen. Den Beschuldigten drohen Haftstrafen von ein bis zehn Jahren.
So sehr wie in diesem Jahr stand die vor zehn Jahren ins Leben gerufene Schwerpunktstaatsanwalt noch nicht im Fokus. Rund 7100 Ermittlungsverfahren wurden bislang durchgeführt, mehr als 1200 Dopingsünder wurden verurteilt. Eisenreich hob bei der Jagd nach «Schlüsselfiguren und Hintermännern» noch einmal hervor, wie wichtig eine Kronzeugenregelung sei. Aussagewillige Sportlern sollten weitgehend von Strafverfolgungen befreit werden können. Auch die Versuchsstrafbarkeit müsse in das Anti-Doping-Gesetz aufgenommen werden. Derzeit ist der Versuch in den meisten Fällen nicht strafbar.
Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst berichtete in seiner Bilanz zum Jubiläum, dass 962 Geldstrafen in einer Höhe von 2,5 Millionen Euro zusammenkamen. 213 Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt worden, bei 52 weiteren war das nicht der Fall. Überwiegend ging es um Einsätze im Bodybuilding, Fitness und Kraftsport.