YB: Fans mit Zwischensieg gegen Kollektivstrafen
Im Januar blieb der Fansektor von YB für das Spiel gegen GC gesperrt. Nun attestiert das Regierungsstatthalteramt den Fans, dass sie sich beschweren dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Januar blieb der Sektor D-Parkett beim Spiel zwischen YB und GC geschlossen.
- Die Fans legten dagegen beim Regierungsstatthalteramt Beschwerde ein.
- Nun ein Zwischensieg: Die Fans sind berechtigt, sich über die Sektorsperre zu beschweren.
Am 20. Januar 2024 war es im Wankdorf beim Spiel zwischen YB und GC stiller als sonst. Nach Ausschreitungen in Zürich war der Stehplatzteil des Sektor D von den Behörden gesperrt worden. Die YB-Fans taten sich daraufhin zusammen und wehrten sich beim Regierungsstatthalteramt gegen die Kollektivstrafe.
Zwischensieg für die Fans von YB
Nun ein erster Zwischensieg: Den Fans ist es erlaubt, gegen die Sperre einzusprechen. Das geht aus einer Medienmitteilung der Beschwerdeführenden hervor: «Das Regierungsstatthalteramt tritt auf eine Beschwerde von rund 50 YB-Fans ein, die sich gegen eine Sektorsperre im Januar 2024 richtet.»
Man habe nach einem 7-monatigen Hickhack mit den Behörden endlich erreicht, eine zugelassene Beanstandung machen zu dürfen. Zwar sei somit noch nicht geklärt, ob die Sektorsperre für YB gegen GC rechtens war. Aber man sehe es als Zwischensieg, dass jetzt offiziell geklärt sei, dass die Fans ein Beschwerderecht haben.
Die beschwerdeführenden YB-Anhängerinnen und Anhänger hoffen, «dass die Stadt Bern diesen Entscheid akzeptiert». Das weitere Voranschreiten der Beschwerde solle «nicht weiter durch juristische Winkelzüge verzögert» werden.
Enorm wichtig für die Fussballfans in der Schweiz
Auf die Frage, was seine Motivation für die Koordination der Beschwerde war, antwortet Initiant Nikolas Egloff gegenüber Nau.ch: «Gerechtigkeit. Die aktuelle Praxis der Behörden ist aus meiner Sicht rechtswidrig und es kann sich nur auf dem Rechtsweg etwas ändern.»
Er sei wegen des von der Stadt Bern extra knapp bemessenen Zeitfensters für die Beschwerde zufrieden mit der Anzahl Beschwerdeteilnehmer. Noch glücklicher ist Egloff aber über den Zwischenentscheid des Regierungsstatthalteramts. «Der Entscheid ist enorm wichtig für die Fussballfans von YB und in der ganzen Schweiz.»
Im Grundsatz bedeute der Entscheid, dass «formelle Verfügungen an Fussballklubs auch die Fans direkt betreffen». Das heisse, dass diese nun berechtigt seien, gegen jede Sektorsperre Beschwerde einzureichen.
Egloff: «Ich bin überzeugt, dass die Beschwerde gutgeheissen wird. Die aktuelle Praxis, bei welcher kollektiv sämtliche Fans in einen Topf geschmissen werden, ist rechtlich kaum haltbar.»
Fanarbeit begrüsst Entscheid
«Wir sehen diesen Entscheid sehr positiv», lässt Adrian Werren von der Fanarbeit Bern gegenüber Nau.ch verlauten. «Die Bewilligungsbehörden stellten sich auf den Standpunkt, dass die Fans durch die Sektorsperre gar nicht direkt betroffen waren.» Nun gebe der Entscheid des Regierungsstatthalteramts den Fans aber «eins zu eins» recht.
Man erhoffe sich jetzt, dass dieser Entscheid Signalwirkung habe. Dadurch werde «ermöglicht, dass die Massnahmen der Sektorsperre auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden».
Sektorsperren und das zugrunde liegende Kaskadenmodell der KKJPD (Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) würden kritisch gesehen. Der «breit abgestützte Dialog zwischen Polizei, Klub, Fanarbeit und Fans» werde «gefährdet, weil sich sehr viele Fans ungerecht behandelt fühlen». Das führe zur Verhärtung der Fronten, meint Werren. Zudem laufe «das Modell den wissenschaftlichen Zahlen diametral entgegen, laut denen es in den letzten Saisons weniger gravierende Vorfälle gab».
Auch in Zürich ist zurzeit eine Beschwerde gegen eine Sektorsperre hängig. Anders als in Bern ist dort aber der FCZ selbst federführend.