Das US-Ministerium und Ex-Teamkollege Floyd Landis klagen Lance Armstrong wegen Betruges an. Im Prozess geht es um rund 100 Millionen Dollar Schadenersatz.
Lance Armstrong bei seinem Sieg der 92. Tour de France im Jahr 2005.
Lance Armstrong bei seinem Sieg der 92. Tour de France im Jahr 2005. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Lance Armstrongs ehemaliger Teamkollege und das US-Justizministerium klagen gegen ihn wegen Betruges.
  • Beim Prozess geht es um rund 100 Millionen Dollar Schadenersatz.
  • Der Ex-Radprofi verlor in bisherigen Schadenersatzprozessen bereits etwa 20 Millionen Dollar.
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Ein Prozess gegen den dopinggeständigen Ex-Radprofi Lance Armstrong um fast 100 Millionen Dollar Schadenersatz beginnt nach Informationen des Internetportals cyclingnews.com am 7. Mai in Washington. Das US-Justizministerium und der ehemalige Armstrong-Teamkollege Floyd Landis klagen wegen Betruges. Als Whistleblower könnte der ebenfalls des Dopings überführte Landis bei einem gewonnenen Rechtsstreit 25 Prozent des Streitwertes kassieren.

Armstrongs langjähriger Manager und Teamchef Johan Bruyneel sei Mitbeklagter, hiess es weiter. «Unser Team hat das System nicht erfunden, es begann nicht mit uns, und es endete nicht mit uns», sagte der Belgier in einem Interview der Zeitung «Het Nieuwsblad».

Bereits mehrere Schadenersatzprozesse verloren

Die US-Anti-Doping-Agentur USADA hatte die Machenschaften Armstrongs und seiner Entourage 2012 aufgedeckt. Sie bezeichnete Bruyneel als «Speerspitze der Doping-Verschwörung» und sperrte ihn 2014 für zehn Jahre. Armstrong wurden lebenslang alle Sportaktivitäten untersagt und alle sieben Toursiege zwischen 1999 und 2005 aberkannt. Der seit 2013 geständige Texaner verlor in zahlreichen Schadenersatzprozessen bereits rund 20 Millionen Dollar.

Die Gesellschaft «Tailwind Sports» hatte als Besitzer des Armstrong-Teams von 2000 bis 2004 mehr als 32 Millionen Dollar vom staatlichen Sponsor US Postal erhalten. Armstrong unterstellte seinem früheren Arbeitgeber US Postal Mitwisserschaft bei den Doping-Praktiken und reklamierte, dass der erzielte Werbewert weit höher zu veranschlagen sei als der angebliche Imageverlust.

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