Sperre gegen Sven Schurtenberger aufgehoben
Weil Sven Schurtenberger am ESAF ein Logo eines Werbepartners auf dem Schienbeinschoner trug, kassierte er eine Sperre. Nun wurde diese vom ESV aufgehoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Sven Schurtenberger wurde vom ESV für 2020 von allen Festen ausgeschlossen.
- Dies weil am ESAF auf seinem Schienbeinschoner ein Sponsoren-Logo zu sehen war.
- Der Luzerner legte Rekurs ein und bekam recht – er darf auch nächstes Jahr mitschwingen.
Der Eidgenössische Schwingerverband ESV hebt die für 2020 verhängte Sperre gegen den zweifachen Eidgenossen Sven Schurtenberger auf. Damit kann der 28-jährige Luzerner an allen Festen teilnehmen.
Schurtenberger trug am Eidgenössischen Fest Ende August in Zug verbotenerweise das Logo eines persönlichen Werbepartners auf dem Schienbeinschoner.
Dies war ein Verstoss gegen die Werbevorschriften und -bestimmungen. Der ESV belegte den Rigi-Sieger von 2017 mit einer Sperre für alle auswärtigen Gauverbands- und Kantonalfeste, Bergkranzfeste sowie Teilverbandsfeste aus.
Busse statt Sperre
Schurtenberger rekurrierte gegen das Urteil. Die Rekurskommission Werbung des ESV hat dem Einspruch am Dienstag weitgehend stattgegeben. Es war erwiesen, dass der Schwinger durch das Tragen des Logos keinerlei finanziellen Nutzen gehabt hatte.
Die Rekurskommission kam zum Schluss, dass keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung des Reglements vorliegt und damit die Voraussetzung für die Anfang Oktober ausgesprochene Sanktion fehlt. Für das Nichteinhalten des Verfahrensgrundsatzes hat die Rekurskommission dem Schwinger lediglich eine Busse auferlegt.
Am Eidgenössischen Fest von Ende August in Zug kam Schurtenberger lange Zeit als Schlussgang-Teilnehmer in Frage, bevor er im 7. Gang gegen Armon Orlik stellte.