Der Solothurner Regierungsrat lehnt die Vorlage des Bundesrats zur Individualbesteuerung ab.
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Der Solothurner Regierungsrat. (Symbolbild) - Keystone
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In der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung hat er vor hohen Kosten und Steuerausfällen in Millionenhöhe gewarnt.

Würde der Gesetzesentwurf wie vorgesehen umgesetzt, wären schweizweit 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen zu veranlagen, gab der Solothurner Regierungsrat in einer Mitteilung vom Dienstag, 7. März 2023, zu bedenken.

Bei einer Individualbesteuerung müssten nämlich Ehepartner und Personen in eingetragener Partnerschaft neu – statt eine gemeinsame – je eine separate Steuererklärung ausfüllen.

Heiratsstrafe mit Splittingtarif seit Jahren entschärft

Die Bestrebungen des Bundesrats zur Beseitigung der Heiratsstrafe auf Ebene der direkten Bundessteuer und die Stärkung der Erwerbsanreize für Zweitverdiener seien «grundsätzlich zu begrüssen», schreibt der Regierungsrat in der Vernehmlassung zu Handen des Eidgenössischen Finanzdepartements.

Die Ziele einer gerechteren Besteuerung seien aber mit einfacheren Instrumenten zu erreichen.

Auf kantonaler Ebene sei die Heiratsstrafe mit der Einführung eines Splittingtarifs schon seit Jahren entschärft worden.

Mit einem Steuerausfall von einer Milliarde Franken wird gerechnet

Weil das Problem der Heiratsstrafe nur auf Bundesebene für die direkte Bundessteuer bestehe, leuchte es nicht ein, weshalb nun 26 Kantone die Individualbesteuerung einführen sollten und dafür die bisherigen Steuertarife und sämtliche Steuerabzüge komplett neu festgelegt werden müssten.

Für die direkte Bundessteuer wird mit einem Steuerausfall von einer Milliarde Franken gerechnet, wobei den Kantonen ihr Anteil von rund 200 Millionen verloren geht.

Die zusätzlichen Ausfälle für Kantone und Gemeinden seien schwierig zu beziffern, dürften aber nach Aussagen des Regierungsrats beträchtlich sein.

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