Wie die Gemeinde Klosters-Serneus mitteilt, weist das Bundesgericht die Beschwerden gegen Klosterser Gesundheitszentrum am Standort Parkplatz alte Eisbahn ab.
Gemeindehaus Klosters-Serneus.
Gemeindehaus Klosters-Serneus. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Am 15. Mai 2017 reichte die Thomas Steinmann AG, Saas im Prättigau (Gemeinde Klosters), ein neues Baugesuch für den Neubau eines Gesundheitszentrums mit Gemeinschaftsarztpraxis sowie Alterswohnungen auf der Parzelle Nummer 268 in Klosters Platz ein (Talbachstrasse und Parkplatz alte Eisbahn).

Der Gemeindevorstand erteilte die Baubewilligung mit Bau- und Einspracheentscheid vom 3. Oktober 2017 mit Auflagen. Die gegen das Baugesuch erhobenen Einsprachen einer privaten Unternehmung, einer Einzelperson und zweier Einsprachegemeinschaften wies der Vorstand mit gleichem Entscheid zurück.

Die von den vorerwähnten Einsprechern geführten Beschwerden gegen die erteilte Baubewilligung wies das Verwaltungsgericht Graubünden in der Sache vollumfänglich ab. Sämtliche Beschwerdeführenden zogen in der Folge die Verwaltungsgerichtsentscheide ans Bundesgericht weiter.

Das Bundesgericht hat nun am 27. Juni 2022, den Parteien mitgeteilt am 9. August 2022, analog zum Verwaltungsgericht Graubünden die Beschwerden ebenfalls abgewiesen. Das jüngst dem Bundesgericht von den Beschwerdeführenden dem Bundesgericht unterbreitete Sistierungsgesuch wurde mit gleichem Urteil ebenso abgewiesen.

Gemeinde in ihrem Vorgehen bestärkt

Die von den Einsprechenden angeführten und von den Gerichtsinstanzen nicht geschützten Beschwerdegründe bildeten insbesondere die monierte fehlende Zonenkonformität (vorgesehener Bau Gesundheitszentrum in Zone für öffentliche Bauten und Anlagen – ZöBA – nicht zulässig) sowie die angeprangerte mutmassliche Nichtigkeit des Baurechtsvertrags zwischen Gemeinde und Bauherr für die Baurechtsparzelle aufgrund der fehlenden Zustimmung des angeblich zuständigen Gemeindeorgans (Urnengemeinde).

Aufgrund dessen ist die am 3. Oktober 2017 von der Gemeinde Klosters erteilte Baubewilligung rechtskräftig und die Bauherrschaft des Gesundheitszentrums, Thomas Steinmann AG, Saas im Prättigau (Gemeinde Klosters), kann das Bauprojekt Gesundheitszentrum am Standort alte Eisbahn nun endlich in Angriff nehmen.

Der Gemeindevorstand Klosters ist froh über den Umstand, dass betreffend Baurechtskonformität des Gesundheitszentrums am Standort alte Eisbahn nun Klarheit herrscht beziehungsweise die im Jahr 2017 erteilte Baubewilligung in Rechtskraft erwachsen ist. Die Gemeinde fühlt sich auch hinsichtlich des in diesem Zusammenhang verfolgten politischen Prozesses in ihrem Vorgehen bestärkt.

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