Wie die Gemeinde Huttwil schreibt, wird die Parkplatzbewirtschaftung ab dem 1. Juli 2024 eingeführt. Ausserhalb der blauen Zone ist das Parken kostenpflichtig.
Die Luzernerstrasse im Zentrum von Huttwil.
Die Luzernerstrasse im Zentrum von Huttwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung wurde schon in früheren Legislaturen diskutiert.

Aufgrund der Einschätzung, dass das Gratisparkieren für den Detailhandel vorteilhaft ist und damit Arbeitsplätze gesichert werden können, wurde das Thema stets ad acta gelegt.

Mit der starken Bautätigkeit in Huttwil war die Gemeinde plötzlich mit dem Problem konfrontiert, dass die grossen Parkplätze durch Mieter von Wohnungen als Gratisabstellplätze genutzt wurden.

Der Gemeinderat kam zum Schluss, dass dieses Problem praktisch nur mit der Einführung der Parkplatzbewirtschaftung wirksam angegangen werden kann.

Gemeindeversammlung genehmigt Parkplatzbewirtschaftungsreglement

An der Gemeindeversammlung war die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung im Grundsatz nicht bestritten.

Der Detaillistenverein wollte jedoch sicherstellen, dass die blaue Zone zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne Weiteres in zahlungspflichtige Plätze umgewandelt werden kann.

Die Versammlung hat dem Antrag der Detaillisten zugestimmt, die blaue Zone verbindlich auf Reglementsebene festzulegen.

Mehrtätiges Abstellen von Fahrzeugen wird ermöglicht

Die übrigen gebührenpflichtigen Zonen regelt der Gemeinderat in der Verordnung.

Ebenfalls hat die Versammlung den Gemeinderat beauftragt, die Parkierzeit nicht auf einen Tag zu beschränken, sondern nebst Monats- und Jahresbewilligungen auch mehrtätiges Abstellen von Fahrzeugen zu ermöglichen.

Verordnung über die Parkplatzbewirtschaftung verabschiedet

Am 12. Februar 2024 hat der Gemeinderat die Verordnung zum Parkplatzbewirtschaftungsreglement verabschiedet.

Darin ist festgehalten, dass Tagesbewilligungen bis zu sieben Tage möglich sind. Ab dem achten Tag lohnt es sich, eine Monatsbewilligung zu lösen.

Das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem öffentlichen Parkplatz kostet für die erste Stunde einen Franken, jede weitere Stunde 0,50 Franken.

Die Maximalgebühr pro Tag beträgt fünf Franken. Die Bewilligung für einen Monat kostet 40 Franken und für ein Jahr 400 Franken.

50 Prozent Rabatt für Betriebsangehörige

Mitarbeitende von in Huttwil ansässigen Betrieben und Angestellte im öffentlichen Sektor erhalten einen Rabatt von 50 Prozent auf die Jahresbewilligung.

Damit dieser Rabatt geltend gemacht werden kann, müssen eine Bestätigung des Arbeitgebers und der Nachweis für den Eintrag des Betriebs im Handelsregister beigebracht werden.

Sowohl der Kauf der Bewilligung wie auch die Geltendmachung der Ermässigung können online über die Webseite der Gemeinde erfolgen.

Keine Abgabe von Parkkarten oder Tagestickets

Mit der Bewilligung wird das Autokennzeichen registriert.

Auf die Abgabe von Parkkarten oder Tagestickets wird verzichtet. Tagesbewilligungen können an der Parkuhr oder via App bequem gelöst werden.

Damit die Parkierungsgebühren per 1. Juli 2024 termingerecht eingeführt werden können, müssen die Vorbereitungsarbeiten rechtzeitig angegangen werden.

Vorbereitungsarbeiten sind auf Kurs

Die Vorbereitung der Sockel für die Montage der Parkuhren wird bis Ende April 2024 abgeschlossen sein.

Ab Mai 2024 können die Parkierungsbewilligungen online oder am Schalter der Gemeindeverwaltung gekauft werden.

Die Installation der Parkuhren soll bis Ende Mai 2024 abgeschlossen sein.

Mit Plakaten auf den grossen Parkplätzen soll rechtzeitig auf die Gebührenpflicht per 1. Juli 2024 hingewiesen werden.

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