Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch ein Standesbegehren abgelehnt, das eine Elternzeit von mindestens 20 Wochen auf Bundesebene forderte.
Grosser Rat Thurgau
Aussenansicht des Grossrat-Gebäudes des Kantons Thurgau. (Symbolbild) - keystone
Ad

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch ein Standesbegehren abgelehnt. Dieses verlangte eine Elternzeit von mindestens 20 Wochen auf Bundesebene.

Eine nationale Elternzeit verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wirke sich positiv auf die Entwicklung des Kindes aus und sei volkswirtschaftlich sinnvoll, erklärten die Befürworter des Vorstosses. In diesem wurde eine gewisse Flexibilität verlangt, wie die 20 Wochen Elternzeit von Müttern und Vätern bezogen werden könnten.

Das Standesbegehren kam aus der Mitte-EVP-Fraktion. «Eine Minderheit» der Fraktion wolle damit ein Zeichen nach Bern senden, erklärte ein Sprecher. Unterstützung erhielt das Anliegen von der SP, den Grünen und der GLP.

Gegenstimmen überwiegen

Dagegen sprachen sich SVP, FDP und EDU aus. Es gehe um ein Bestreben, den Sozialstaat noch weiter auszubauen. Das Parlament sprach sich mit 71 Nein- zu 43 Ja-Stimmen gegen die Überweisung des Standesbegehrens aus.

Auch die Regierung lehnte den Vorstoss ab. Die Forderung hätte höhere Arbeitskosten zur Folge und würde Unternehmen vor organisatorische Herausforderungen stellen. Das nationale Parlament habe schon mehrere solcher Vorstösse abgelehnt, stattdessen jedoch Mittel bereitgestellt, um die familienergänzende Kinderbetreuung zu fördern.

SVP
Urs Martin (SVP). - Keystone

Ausserdem bringe es nichts, so Gesundheitsdirektor Urs Martin (SVP), ein identisches Standesbegehren einzureichen, das der Kanton Zürich bereits vor drei Monaten nach Bern überwiesen habe.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungGrüneGLPSVPEVPFDPSPParlament