Diskriminierende Darstellung zur Fussball-WM

Eine Sequenz mit einem Wortspiel und mit Bildern eines weiblichen Fussballfans unter Bezugnahme auf die Brüste der Frauen verletzt das rundfunkrechtliche Diskriminierungsverbot.

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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen im Rahmen der Berichterstattung zur Fussball-Weltmeisterschaft ausgestrahlten humoristischen Beitrag von Fernsehen SRF gutgeheissen. Eine Sequenz, in welcher die Redaktion mit einem Wortspiel und mit Bildern eines weiblichen Fussballfans auf die Brüste der Frauen Bezug nahm, verletzte das rundfunkrechtliche Diskriminierungsverbot.

Fernsehen SRF berichtete umfassend mit zahlreichen Übertragungen über Spiele und in Spezialsendungen über die Fussball-Weltmeisterschaft (Fussball-WM), die vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 in verschiedenen russischen Städten stattfand. Im Anschluss an das Achtelsfinalspiel Argentinien gegen Frankreich vom 30. Juni 2018 strahlte Fernsehen SRF um ca. 18h einen humoristischen Rückblick zur abgeschlossenen Gruppenphase mit den ersten 48 Spielen aus. Eine Frau erhob dagegen eine Popularbeschwerde und rügte die Sequenz "Tränen, Tore, Titelverteidigerfrust". Darin sei eine vor Freude hüpfende Frau in einem roten T-Shirt mit dem Kommentar "Tiiii – telverteidigerfrust" zu ihren wippenden Brüsten gezeigt worden. Dies stelle eine Diskriminierung der Frauen dar, indem diese auf ihre sekundären Geschlechtsmerkmale degradiert worden seien.

In der kontroversen Diskussion erachtete eine Mehrheit der Kommission die Beschwerde als begründet. Der sexistische Inhalt war Selbstzweck und diskriminierte damit Frauen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Sequenz nur kurz gewesen und das Wort "Titten" nicht ausgesprochen worden ist. Eine Minderheit der UBI befand dagegen, dass es sich bei der beanstandeten Sequenz in einem humoristischen Beitrag primär um eine Stil- oder Geschmacksfrage handelt, die nicht von der UBI zu beurteilen ist. In der Abstimmung hiess die UBI die Beschwerde knapp mit fünf zu vier Stimmen aufgrund der Verletzung des rundfunkrechtlichen Diskriminierungsverbots gut. Einig waren sich die Mitglieder dagegen, dass der Beitrag weder unsittlich war noch den rundfunkrechtlichen Jugendschutz verletzte.

Gegenstand der heutigen öffentlichen Beratungen der UBI bildete ebenfalls der Dokumentarfilm "Willkommen in der Schweiz", der im Rahmen der Sendung "CH-Filmszene" an 17. August 2018 von Fernsehen SRF ausgestrahlt wurde. Der Kinofilm thematisierte die Vorgänge in der Aargauer Gemeinde Oberwil-Lieli, welche landesweit bekannt geworden war, weil sie vom Kanton zugeteilte Asylsuchende nicht aufnehmen wollte. Entgegen der Auffassung in der dagegen erhobenen Popularbeschwerde kam die UBI zum Schluss, dass die Ereignisse sachgerecht dargestellt wurden. Die wesentlichen Fakten zu den thematisierten Vorgängen waren korrekt und die Protagonisten kamen ausführlich zu Wort. Die UBI wies die Beschwerde daher einstimmig ab.

Ebenfalls als sachgerecht beurteilte die UBI einen Beitrag des Konsumentenmagazins "A Bon Entendeur" von Radio Télévision Suisse über die Gefahren von Wassersport. Die Rügen des im Beitrag gezeigten Instruktors betrafen das Programmrecht nur bedingt. Die UBI wies auch diese Beschwerde einstimmig ab.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die seit dem 1. Januar 2019 von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.