Gemeindenachrichten im Januar

Die Gemeinde Eschenbach veröffentlicht am 30. Januar 2019 aktuelle Neuigkeiten.

wahlunterlagen
Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Urnenabstimmung vom 10. Februar 2019

Am Sonntag, 10. Februar 2019, gelangen eine eidgenössische Vorlage und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung.

Eidg. Volksabstimmung: Volksinitiative vom 21. Oktober 2016 «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»

Kant. Volksabstimmung: Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die IT-Bildungsoffensive

1. Ort und Öffnungszeiten der Abstimmungslokale

Eschenbach, Schulhaus Dorf

Sonntag, 10.2., 10.00–11.30 Uhr

Bürg, Schulhaus

Sonntag, 10.2., 10.00–11.00 Uhr

Ermenswil, Schulhaus

Sonntag, 10.2., 10.00–11.00 Uhr

Goldingen, neues Schulhaus

Sonntag, 10.2., 10.00–11.00 Uhr

Hintergoldingen, Schulhaus

Samstag, 9.2., 19.00–19.45 Uhr

Oberholz, Talstation

Sonntag, 10.2., 10.00–10.45 Uhr

St. Gallenkappel, Schulhaus

Sonntag, 10.2., 10.00–11.30 Uhr

Walde, Schulhaus

Sonntag, 10.2., 09.45–10.30 Uhr

2. Briefliche Stimmabgabe

a) Legen Sie die/den ausgefüllten Stimmzettel in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates, neutrales Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.

b) Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem Stimmausweis. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die Stimmabgabe Ihrem Willen entspricht. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

c) Das Kuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in das Rücksendekuvert (i.d.R. dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben).

d) Das Kuvert an das Stimmregisterbüro kann

- rechtzeitig für die Postzustellung unfrankiert der Post übergeben,

- bis Urnenschluss in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder

- an der Urne abgegeben werden.

3. Vorzeitige Stimmabgabe

Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich abgestimmt werden.

4. Stimmberechtigung

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger sind stimmberechtigt, wenn sie in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt ab zurückgelegtem 18. Altersjahr.

Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde:

a) bei eidgenössischen Volksabstimmungen:

wenn der Heimatschein mindestens fünf Tage vor der Abstimmung der Einwohnerkontrolle abgegeben wurde.

b) bei übrigen Abstimmungen und Wahlen:

sobald der Heimatschein dem Einwohneramt abgegeben wurde.

5. Fehlende Stimmausweise

Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 8. Februar 2019, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

6. Beschwerden

Beschwerden sind innert drei Tagen nach Bekanntwerden des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Ergebnisse, schriftlich und begründet dem Regierungsrat einzureichen.

Sirenentest am 6. Februar 2019

Am Mittwochnachmittag, 6. Februar 2019 findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und auch jener des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch von zwei Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8'000 Sirenen davon 5'000 fest installiert und rund 2'800 mobil auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.

Informationen zur Alarmierung

Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt «Alarmierung der Bevölkerung» auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, auf Teletext Seite 680 der SRG-Sender sowie im Internet.

Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Kommentare

Weiterlesen

Indien
59 Interaktionen
«Naiv»
Easyjet
94 Interaktionen
Easyjet

MEHR AUS RAPPERSWIL

St. Gallenkappel Unfall
St. Gallenkappel
FCRJ
Fussball
FCRJ
Fussball
Rapperswil-Jona