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Oberaargau,

Beschlussfassungen an der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2018.

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Zur Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2018 sind 85 Stimmberechtigte erschienen.

Folgende Geschäfte wurden gemäss Antrag des Gemeinderates durch die Versammlung behandelt:

1. Jahresrechnung 2017

a) Bewilligung eines Nachkredits

b) Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2017

Der erforderliche Nachkredit in der Höhe von CHF 27‘020.95 zu Lasten des Kontos-Nr. 6150.3141.01 „Unterhalt Strassen und Verkehrswege" mit einem Gesamtkredit von CHF 107‘020.95 wird genehmigt. Ebenfalls einstimmig genehmigt wird die Jahresrechnung 2017 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 61‘093.90 im Gesamthaushalt und Nettoinvestitionen von CHF 492‘158.65.

2. Totalrevision des Abfallreglements mit Gebührentarif per 1. Januar 2019; Genehmigung

Das totalrevidierte Abfallreglement mit Gebührentarif wird einstimmig und ohne Gegenstimmen genehmigt. Die wesentlichsten Änderungen beinhalten die Verankerung der Zuständigkeiten von Gemeinderat und Umweltkommission, die Erhebung einer jährlichen Grundgebühr pro Gewerbe-, Industrie-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieb, keine Befreiungen von der jährlichen Grundgebühr mehr, Optimierung der Organisation und Durchführung des Häckseldienstes sowie eine geringfügige Anpassung des Gebührenrahmens. Die Bestimmungen des neuen Abfallreglements inkl. Gebührentarif treten per 1. Januar 2019 in Kraft.

3. Projekt „GenerationenWohnenSeeberg"; Beratung und Beschlussfassung

a) Abtretung einer Teilfläche von Parzelle Seeberg-Nr. 54 im Baurecht und Ermächtigung des Gemeinderates zum Vertragsabschluss

b) Zeichnung von Anteilscheinen der Genossenschaft (Beteiligung an einer juristischen Person des Privatrechts)

c) Gewährung eines Darlehens an die Genossenschaft und Ermächtigung des Gemeinderates zum Vertragsabschluss

Der Gemeinderat hat den Stimmberechtigten unter Vorbehalt der Gründung der Genossenschaft folgendes beantragt:

a) Abtretung einer Teilfläche von max. 1‘500 m2 auf Parzelle Seeberg-Nr. 54 im Baurecht an die neu zu gründende Genossenschaft und Ermächtigung des Gemeinderates zum Vertragsabschluss mit folgenden Bestandteilen:

- Das Baurecht wird mit einer Dauer von 99 Jahren errichtet, wobei der Gemeinderat zu einer anschliessenden Verlängerung der Baurechtsdauer ermächtigt wird.

- Für die im Baurecht abgetretene Fläche ist beginnend fünf Jahre nach Baurechtseinräumung ein jährlicher Baurechtszins von mindestens CHF 2.00 pro Quadratmeter zu erheben. Der Baurechtszins ist vom Gemeinderat periodisch zu überprüfen und allenfalls anzupassen.

b) Zeichnung von max. 320 Anteilscheinen, ausmachend eine Beteiligung in Höhe von max. CHF 160‘000.00 an der Genossenschaft.

c) Gewährung eines Darlehens von max. CHF 160‘000.00 an die Genossenschaft und Ermächtigung des Gemeinderates zur Festlegung der Konditionen wie Zins und Rückzahlungsmodalitäten sowie Abschluss des Darlehensvertrages.

Während der Versammlung wird beantragt, die Zeichnung von Anteilscheinen und die Gewährung eines Darlehens an die Genossenschaft seitens der Gemeinde an den Höchstbetrag von je CHF 100‘000.00 zu knüpfen. In der Gegenüberstellung der Anträge obsiegen jene des Gemeinde-rates deutlich. Die Stimmberechtigten genehmigen die Anträge des Gemeinderates in der Schlussabstimmung mit 60 Ja zu 17 Nein.

4. Ersatzbeschaffung eines Werkdienstfahrzeuges inkl. hydraulischem Aufbau mit Salzstreuer und Schneepflug; Genehmigung eines Verpflichtungskredits

Die Stimmberechtigten genehmigen einen Verpflichtungskredit in Höhe von total CHF 105‘000.00 brutto inkl. MwSt. für die Ersatzbeschaffung eines winterdiensttauglichen Werkdienstfahrzeuges. Das neue Fahrzeug soll vor dem nächsten Winter zur Verfügung stehen.

5. Ortsplanungsrevision Seeberg; Genehmigung eines Nachkredits

Im Zusammenhang mit der laufenden Ortsplanungsrevision Seeberg wird ein Nachkredit in der Höhe von CHF 66‘000.00 bei einem Gesamtkredit von neu CHF 175‘000.00 einstimmig genehmigt. Dieser ist infolge umfassender Zusatzarbeiten nötig, die insbesondere durch das Inkrafttreten der neuen Baugesetzgebung im April 2017 nötig sind.

6. Kreditabrechnung zur Erarbeitung Wasserbauplan Mutzbach; Kenntnisnahme

Kenntnisnahme der Kreditabrechnung zur Erarbeitung Wasserbauplan Mutzbach mit Ausgaben von total CHF 142‘328.45 und einer Kreditüberschreitung von CHF 7‘328.45.

-Mitteilung der Gemeinde Seeberg (mis)

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