Neuigkeiten aus der Stadtverwaltung
Die Stadt Chur veröffentlicht am 10. Januar 2019 aktuelle Informationen.

Steuererklärung 2018: Zuständigkeit
Die Steuererklärungen für alle Bündner Gemeinden werden bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht.
Einreichung Steuererklärungen
Steuerverwaltung des Kantons Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Fristerstreckungsgesuche sind wie folgt einzureichen:
schriftlich:
Steuerverwaltung des Kantons Graubünden
Fristgesuche/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Provisorische Kantons- und Direkte Bundessteuern 2018
Informationen zum Versand und zur Erhebung der provisorischen Kantons- und Direkten Bundessteuerrechnungen 2018
Der Versand der provisorischen Kantons- und Direkten Bundessteuerrechnungen 2018 erfolgt ab 21. Januar 2019.
Die Rechnungen wurden aufgrund der Vorjahresfaktoren erstellt. Provisorische Kantons- und Direkte Bundessteuerrechnungen mit einem Betrag unter Fr. 300.-- werden nicht versandt. Die definitiven Rechnungen erfolgen im Verlauf des Jahres nach Veranlagung der Steuererklärung 2018.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Abteilung Finanzen und Steuern der Stadt Chur gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (Rubrik: Politik & Verwaltung - Steuern & Finanzen) und bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden.