Die Verkehrsführung im Boulevard bleibt vorläufig bestehen

Der Stadtrat verzichtet vorerst auf die Entfernung der Signalisation rund um die befristete, einjährige Versuchsphase im Boulevard.

Baustelle in einer Gemeinde. (Symbolbild) - Nau.ch

„Das Rekursverfahren im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Abbruch der Versuchsphase ist noch nicht abgeschlossen und somit liegt noch kein definitiver Entscheid seitens des DBU vor. Aus diesem Grund entschied der Stadtrat, die auf ein Jahr befristete Versuchsphase trotz deren offiziellen Ablaufs bis auf weiteres fortzuführen“, präzisiert Stadtpräsident Thomas Niederberger den Entscheid des Stadtrates, den er an seiner Sitzung vom 5. Februar 2019 fällte. Somit bleibt die Signalisation im Boulevard bis auf weiteres bestehen, obwohl der einjährige Test eines neuen Verkehrsregimes offiziell am Mittwoch, 13. Februar 2019, beendet wäre.

Der Stadtrat führte im Februar 2018 versuchsweise und befristet für zwölf Monate eine neue Verkehrsführung im Boulevard ein. Diese Lösung wurde gemeinsam mit dem Gewerbe, dem Quartierverein Bodan und dem Initiativkomitee „für einen autofreien Boulevard“ am „Runden Tisch“ erarbeitet. Am 12. Juni 2018 beschloss der Stadtrat jedoch, den Versuch vorzeitig abzubrechen und einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Dabei stützte sich der Stadtrat auf Umfrage-Ergebnisse und die Auswertungen der Verkehrszählungen, die während der Versuchsphase seit Februar 2018 durchgeführt wurden. Die Resultate der Befragung fielen eindeutig aus: Das Gewerbe lehnte die neue Verkehrsführung grossmehrheitlich ab und auch die Hälfte der befragten Haushalte schloss sich dieser Meinung an, verkehrsberuhigende Massnahmen lehnten 50 Prozent der befragten Haushalte grundsätzlich ab. Der Beschluss des Stadtrates wurde öffentlich aufgelegt und per 25. Juni 2018 vollzogen.

Gegen den vorzeitigen Abbruch und den Entzug der aufschiebenden Wirkung wurde beim Departement für Bau um Umwelt des Kantons Thurgau (DBU) erfolgreich Rekurs erhoben: In einem Zwischenentscheid vom 24. September 2018 beurteilte das DBU den Entzug der aufschiebenden Wirkung als nicht zulässig, und verfügte den sofortigen Wiederaufbau der Signalisation. Ob der Stadtrat zum vorzeitigen Abbruch des Versuches berechtigt war, hat das DBU noch nicht entschieden. Der Stadtrat leistete dem Zwischenentscheid des DBU folge und stellte die temporäre Signalisation am 15. Oktober 2018 wieder her. Es werden auch wieder Verkehrszählungen durchgeführt. Da der definitive Entscheid des DBU über den frühzeitigen Versuchsabbruch leider immer noch nicht vorliegt, verzichtet der Stadtrat vorläufig auf die Entfernung der Signalisation.