Hochwasserentlastungsstollen wird abgeklärt
Die von der Bürgerschaft verlangte Machbarkeitsstudie für einen Hochwasserentlastungsstollen am Dorfbach soll bis Ende Jahr vorliegen. Auf die Umsetzung von provisorischen Massnahmen zum Schutz vor einem Hochwasser wird verzichtet.

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Anlässlich der Bürgerversammlung von Ende März 2018 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Gemeinderat beauftragt, als Alternative zur Dorfbachsanierung «Basisvariante » eine Machbarkeitsstudie für einen Hochwasserentlastungsstollen (HWE-Stollen) erstellen zu lassen. Es soll ein geeignetes Fachbüro beigezogen werden.
Bauprojekt gestoppt
Zusammen mit dem kantonalen Amt für Wasser und Energie (AWE), Abteilung Wasserbau, hat der Gemeinderat im April 2018 das weitere Vorgehen festgelegt. Die weitere Bearbeitung des reduzierten Bauprojekts «Basisvariante » mit allen von Bund und Kanton geforderten Berichten wurde umgehend gestoppt. Die Bevölkerung wurde am 4. Mai 2018 darüber informiert.
Runder Tisch
Zusammen mit Vertretern des kantonalen Wasserbauamts und dem beauftragten Ingenieurbüro diskutiert der Gemeinderat nach den Sommerferien zusammen mit Verantwortlichen der Parteien, Organisationen, dem Vorstand der Perimeterunternehmung sowie dem Ad hoc-Komitee über Anliegen zu den möglichen Sanierungsvarianten. Dabei sollen allfällige Fragen gestellt werden können. Die Studie für den HWE-Stollen soll bis Ende Jahr 2018 vorliegen. Anschliessend werden die Unterlagen zur Vorprüfung dem AWE unterbreitet. Das Ergebnis der Vorprüfung wird im Frühjahr 2019 erwartet.
Provisorische Massnahmen
Im Nachgang zur Bürgerversammlung wurde der Wunsch nach der Umsetzung von provisorischen Hochwasserschutzmassnahmen für den Abschnitt Tüfenwiesstrasse bis St.Gallerstrasse geäussert, weil es bis zur Ausführung der Sanierung des Dorfbachs noch einige Zeit dauern könnte. Nach Rücksprache mit dem AWE wird auf das Anbringen von provisorischen Massnahmen verzichtet. Einerseits benötigen provisorische Massnahmen ein Baubewilligungsverfahren und andererseits müsste eine Kostenregelung getroffen werden. Bund, Kanton und Gemeinde leisten keine Beiträge für provisorische Massnahmen. Die laufenden Unterhaltsarbeiten am Dorfbach werden aufgrund einer kürzlich durchgeführten Begehung im Winter 2018/19 ausgeführt.
-Mitteilung der Gemeinde Zuzwil (vas)