Google droht weitere Milliarden-Strafe in Europa

Die EU-Kommission will Google heute laut Medienberichten mit der nächsten Rekord-Wettbewerbsstrafe überziehen. Es geht um das Smartphone-Betriebssystem Android.

Google soll mit dem Android-System für Smartphones seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dem US-Internetkonzern Google droht eine Milliardenstrafe der EU-Kommission.
  • Der Konzern habe marktbeherrschende Stellung bei seinem Android-Betriebssystem ausgenutzt.
  • Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück.

Nach Informationen der «Financial Times» wird die Geldbusse die gut 2,4 Milliarden Euro aus dem Verfahren um die Shopping-Suche im vergangenen Jahr «erheblich übersteigen». Das war die bisher höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen.

Neben der Milliarden-Strafe wolle die Kommission auch Änderungen an Googles Geschäftsmodell bei Android durchsetzen, berichtete die Website «Politico.eu» in der Nacht auf Mittwoch unter Berufung auf informierte Personen.

Google weist Vorwürfe zurück

Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen und dem Internet-Riesen ein Jahr später den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position vorgeworfen. Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück. Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.

Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde. Google kontert, ein Mindestangebot an Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.