Suchmaschinen müssen bei den von ihnen angezeigten Webseiten nicht überprüfen, ob deren Inhalte gegen Gesetze verstossen. So entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), nachdem Kläger den Fall weitergezogen hatten. Bei offensichtlichen Rechtsverletzungen hingegen muss der Suchmaschinenanbieter aktiv werden.
Google muss die Bewertung löschen.
Google muss die Bewertung löschen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Suchmaschinen wie Google haften nicht für die von ihnen angezeigten Inhalte.
  • Sie müssen die Webseiten nicht vorab prüfen, ob diese diffamierendes und rufschädigendes Material enthalten.
  • Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt damit ein früheres Urteil.
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Suchmaschinen wie Google müssen Inhalte von über sie gefundenen Webseiten nicht vorab auf Verstösse gegen Recht und Gesetz überprüfen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Vielmehr müsse eine solche Suchmaschine erst reagieren, wenn sie sehr konkrete Hinweise auf eine auf der Hand liegende Rechtsverletzung erhält: Etwa bei Kinderpornografie oder dem Aufruf zu Gewalttaten im Netz, erläuterte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Der BGH blieb mit dem Urteil bei bisheriger Rechtsprechung.

Im vorliegenden Fall hatten die Kläger verlangt, dass Links zu Webseiten gesperrt werden müssten, auf denen sie diffamiert und blossgestellt würden. Aus ihrer Sicht haftete Google schon allein deshalb, weil es entsprechende Suchergebnisse zu Verfügung gestellt hatte. Dem folgte der BGH nicht. Auch in der Vorinstanz waren die Kläger unterlegen.

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