Haftstrafen für Zuarbeiter der 'Ndrangheta
Im Prozess gegen zwei im Tessin aktive Mitarbeiter der kalabresischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta hat das Bundesstrafgericht am Freitag das Urteil gefällt. Es sprach mehrjährige Haftstrafen aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Freitag haben die Richter in Bellinzona über die zwei Mitglieder der kalabresischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta ein Urteil gefällt.
- Die Anklage gegen die beiden Männer lautete auf Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, schwere Geldwäscherei, Dokumentenfälschung und Verstösse gegen das Ausländergesetz.
Das Bundesstrafgericht verurteilte zwei 'Ndrangheta-Mitglieder zu mehrjährigen Haftstrafen. Das Gericht folgte damit den
Strafanträgen von Bundesanwalt Stefan Herold. Das heisst: fünfeinhalb Jahre
Haft für den in Vacallo wohnhaften und derzeit in der Tessiner
Justizvollzugsanstalt La Stampa inhaftierten «Vertrauensmann» der Mailänder «'Ndrangheta-Zelle».
Weiter sprachen die Richter in
Bellinzona eine dreijährige teilbedingte Haft plus eine Geldstrafe von 180
Tagessätzen à 420 Schweizer Franken für einen in Zug wohnhaften 42-jährigen
Tessiner Treuhänder und Ex-Stadtrat aus. Dieser hat mit Sachkenntnis und
Beziehungen die Geldwäschereigeschäfte unterstützt und die falschen Dokumente
angefertigt, mit denen die Gruppe ihre Finanz- und Immobiliengeschäfte in und
aus der Schweiz heraus tätigen konnte.
Sechs Monate muss er von der
Haftstrafe absitzen. Beide Männer müssen die Prozesskosten übernehmen und
Entschädigungen leisten. Eine dritte Angeklagte hatte sich aus gesundheitlichen
Gründen dispensieren lassen.