Experte: «Man muss seinen digitalen Nachlass regeln»
Seine E-Mails zu vererben klingt erstmal merkwürdig. Und trotzdem sollte man sich Gedanken darüber machen, was mit diesen Daten nach dem Tod geschieht.
Das Wichtigste in Kürze
- Was mit unseren Daten geschieht, wenn wir versterben, ist oftmals unklar.
- Eine klar definierte Grundlage gibt es nicht.
- Trotzdem solle man sich früh Gedanken darüber machen, sagt ein Experte.
Der konstante Fluss von E-Mails kann einem das Gefühl vermitteln, wortwörtlich in der Nachrichtenflut zu versinken. Verflucht werden ellenlange Cc-Listen und Werbemails.
Doch trotzdem muss man sich mit einer ganz grundlegenden Frage auseinandersetzen: Was passiert mit den E-Mails, wenn man verstirbt? Und welche Massnahmen muss man im Vorfeld treffen?
Keine klaren gesetzlichen Grundlagen
Die Folgen seien je nach Onlinedienst sehr unterschiedlich, erklärt Martin Steiger, Anwalt und Sprecher der Digitalen Gesellschaft Schweiz. «Es ist deshalb wichtig, dass man unabhängig von den rechtlichen Grundlagen seinen digitalen Nachlass regelt.»
Dazu gehöre auch, dass man Hinterbliebenen den Zugang der Nutzerkonten ermöglicht, sofern dies erwünscht ist.
«Erbrechtlich gesehen fallen Daten, die auf Datenträgern lokal gespeichert sind, in die Erbmasse. Bei Daten, die in der Cloud gespeichert sind, gibt es keine klaren gesetzlichen Grundlagen», erläutert Steiger. Faktisch sei man nur auf der sicheren Seite, wenn ein digitaler Nachlass mit Zugangsdaten hinterlegt ist.
Daten- und Persönlichkeitsschutz endet mit dem Tod
Steiger führt weiter aus: «Rechtlich gesehen müsste meines Erachtens den Erben der Zugang gewährt werden. In der Praxis verweigern viele Dienste den Zugang mit Verweis auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz».
Das Problem? Aus schweizerischer Sicht endet der Daten- und Persönlichkeitsschutz mit dem Tod, sodass dieses Argument eigentlich nicht zählt.