Boris Johnson: Londoner Gericht weist Klage gegen Zwangspause ab

Boris Johnson ordnete kürzlich eine umstrittene Zwangspause für das Parlament in London an. Die Klage dagegen wurde nun abgewiesen.

Boris Johnson wurde aufgrund der von ihm angeordneten Parlamentspause heftig kritisiert. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Londoner Gericht hat die Klage gegen die Parlamentspause in Grossbritannien abgelehnt.
  • Die Klage war von Ex-Premier John Major und einer Aktivistin eingereicht worden.
  • Eine Berufung am höchsten britischen Gericht wurde aber ausdrücklich zugelassen.

Die Klage gegen die von Boris Johnson angeordnete Parlamentspause wurde vom Hohen Gericht in London abgelehnt. «Die Klage ist abgewiesen», so der Richter Ian Burnett am Freitag im Gericht.

Ex-Premierminister John Major und die Anti-Brexit-Aktivistin Gina Miller hatten gegen das umstrittene Vorgehen des Premierministers Klage eingereicht. Für sie handelte es sich dabei um eine illegale Aktion, mit der Johnson Grossbritannien seinen Brexit-Kurs aufzwingen wollte.

Die Aktivistin Gina Miller (rechts) zieht ihre Klage vors höchste Gericht Grossbritanniens. - Keystone

Miller kündigte an, gegen die Entscheidung des Londoner Hohen Gerichts Berufung einzulegen. «Meine Anwälte und ich werden unseren Kampf für Demokratie nicht aufgeben», sagte die Geschäftsfrau vor dem Gerichtsgebäude.

Die Richter liessen die Berufung am höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court, ausdrücklich zu. Dort soll es am 17. September weitergehen.

Miller kämpft schon länger gegen den Brexit

Miller ist keine Unbekannte im Kampf gegen den EU-Austritt: Sie hatte mit einer Klage beim obersten Gericht in Grossbritannien Anfang 2017 erreicht, dass das Parlament beim Brexit stärker einbezogen wird. Wegen ihrer Initiative war sie mehrfach bedroht worden.

Am Mittwoch erklärte bereits das höchste schottische Zivilgericht die angeordnete Zwangspause als zulässig. Der Court of Session war der Ansicht, das Vorgehen falle in den Bereich politischer Entscheidungen, die nicht von rechtlichen «Standards» abhängig seien.