Ermittlungen gegen Siemens Mitarbeiter wegen Krim Export

Die Krim ist seit der Annexion durch Russland mit Sanktionen belegt worden – darunter auch mit einem Embargo. Wer dorthin exportiert, macht sich strafbar.

Die Gasturbinen sollen in ein Gaskraftwerk eingebaut worden sein. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die deutsche Justiz ermittelt gegen Siemens-Mitarbeiter.
  • Sie sollen Gasturbinen trotz eines Embargos auf die Halbinsel Krim geliefert haben.

In der Affäre um den illegalen Export von Gasturbinen auf die russisch besetzte Krim sind Mitarbeiter von Siemens ins Visier der deutschen Justiz geraten.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen drei Deutsche, die für den Münchner Industriekonzern in Sankt Petersburg arbeiten, weil sie bei der Lieferung der Turbinen gegen das Krim-Embargo verstossen haben könnten, wie ein Sprecher der Behörde am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters sagte. Siemens hatte die seit Mai laufenden Ermittlungen im Geschäftsbericht öffentlich gemacht und dort erklärt, mit den Behörden zu kooperieren.

Um wie viele Turbinen es tatsächlich geht, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft spricht von sieben Anlagen im Wert von 213 Millionen Euro (241 Millionen Franken), die über den Hamburger Hafen an einen russischen Kunden verschifft worden seien. Siemens hatte stets von vier Turbinen gesprochen. Ein Sprecher sagte am Donnerstag, der Vertrag habe ursprünglich sieben Anlagen umfasst, drei davon seien aber nie abgerufen worden.

Plötzlich auf der Krim aufgetaucht

Siemens sieht sich in der Affäre als Opfer ihres russischen Kunden TechnoPromExport. Die Gasturbinen seien für ein Kraftwerksprojekt in Taman im Süden Russlands bestellt und auch dorthin geliefert worden. Dann seien sie aber plötzlich auf der nahegelegenen Halbinsel Krim aufgetaucht, wo sie in neue Gaskraftwerke eingebaut wurden, die die Stromversorgung der Region sicherstellen sollen. Die Krim gehört zur Ukraine, ist aber von Russland besetzt ist. Deshalb ist sie mit Sanktionen der EU und der USA belegt, ein Export dorthin verstösst auch gegen das Aussenwirtschaftsgesetz. TechnoPromExport wollte sich zu den Ermittlungen nicht äussern.

Siemens hatte vor russischen Gerichten auf die Herausgabe der Turbinen oder eine Rückabwicklung des Vertrages geklagt, bisher ohne Erfolg. Ob die drei Siemens-Mitarbeiter – zwei von einer russischen Tochter, einer von einer Gemeinschaftsfirma in Russland – in die Lieferung auf die Krim involviert waren oder zumindest von den Plänen der Russen wussten, ist unklar. Die Ermittlungen dauerten noch an, ein Ende sei nicht absehbar, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.