Haftbefehl wegen Totschlags in Potsdamer Behinderteneinrichtung
Nach dem Tötungsdelikt in einem Potsdamer Behindertenheim muss sich die Mitarbeiterin wegen Totschlags verantworten.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Mitarbeiterin soll in einer Behinderteneinrichtung vier Menschen getötet haben.
- Nun wurde ein Haftbefehl wegen Totschlags beantragt.
- Es lägen keine Mordmerkmale vor.
Nach dem Tötungsdelikt an vier Bewohnern einer Potsdamer Behinderteneinrichtung hat die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen Totschlags beantragt.
«Mordmerkmale liegen nicht vor», sagte die Sprecherin der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Hanna Urban, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Die tatverdächtige 51-jährige Mitarbeiterin des Oberlinhauses solle noch am Donnerstagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt werden.
Keine Hinweise auf psychische Erkrankung
Die Sprecherin der Ermittlungsbehörde wollte keine näheren Angaben machen, warum die Staatsanwaltschaft keine Mordmerkmale sieht. Ebenfalls keine Angaben machten die Ermittler zunächst dazu, ob und in welcher Form sich die Tatverdächtige einliess.
Eine Unterbringung der Mitarbeiterin in der Psychiatrie sei nicht beantragt worden. Dies deutet darauf hin, dass den Ermittlern bisher keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Frau vorliegen. Das Motiv für die Gewalttat bleibt vorerst weiter unklar.
Die Frau soll am Mittwochabend in dem für Menschen mit verschiedenen Behinderungen gedachten Heim vier teils langjährige Bewohner getötet haben. Ein weiterer Bewohner wurde schwer verletzt. Ob Lebensgefahr bestand, konnte die Sprecherin nicht sagen.