Hätte Psychiatrie mehr gegen Bombenhirn (20) tun müssen?

In Österreich kam es mehrfach zu Bombendrohungen. Verantwortlich dafür soll ein Schweizer sein. Hätte die Psychiatrie mehr tun sollen?

Ein österreichischer Polizist im Einsatz. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Per E-Mail hat ein Schweizer in Österreich mehrfach Bomben-Alarm ausgelöst.
  • Nun wurde der 20-Jährige aus St. Gallen in der Schweiz festgenommen.
  • Laut Medienberichten soll er im Mai in einer psychiatrischen Klinik gewesen sein.

Mit zahlreichen Bombendrohungen wurde das Leben in Österreich zuletzt teilweise lahmgelegt. Verantwortlich dafür soll ein 20-jähriger Schweizer sein, berichtet die «Kronen Zeitung». Er wurde am Montag verhaftet.

Medienberichten zufolge war er im Mai in einer psychiatrischen Klinik. Heisst: Es war bekannt, dass der Mann Schwierigkeiten hat – und wohl auch macht. Hätten die Klinik oder die Behörden mehr tun müssen, um die Drohungen zu verhindern?

«Grundsätzlich sieht man an diesem Fall, dass es wenig Mittel bedarf, um die Polizei auf Trab zu halten. Eine Mail oder ein Anruf ist schnell getätigt», sagt Kriminologe Dirk Baier zu Nau.ch. «Selbst aus psychiatrischen Kliniken ...»

Von der Klinik aus rief er laut dem «ö1-Mittagsjournal» bei der Linzer Polizei an und drohte mit einem Anschlag. «In fünf Minuten wird was explodieren», sagte er dabei.

Bombendroher werden praktisch zu 100 Prozent gefasst

«Gerade dann, wenn man islamistische Drohungen ausstösst, wird dies sehr ernst genommen, mit entsprechenden Einsatzkosten», so Baier weiter. Gegen den jungen Mann aus St. Gallen lag ein europäischer Haftbefehl vor.

Von seinen Drohungen betroffen waren die verschiedensten Einrichtungen: Bahnhöfe, Schulen, ein Einkaufszentrum, eine Bank und ein Behördengebäude. Auch erstreckt die Liste betroffener Städte über ganz Österreich – von St. Pölten und Klagenfurt bis hin zu Eisstadt, Linz, Graz und Bregenz.

Betroffen von den Drohungen waren verschiedenste Einrichtungen – unter anderem Bahnhöfe. (Archivbild) - keystone

Baier sagt: «Besonders wichtig scheint mir daher, potenziellen Nachahmungstätern klipp und klar zu sagen, dass man auf solche Aktionen verzichten sollte.»

Einerseits weil sie andere Menschen gefährden würden, andererseits weil sie strafbar seien. «Die Wahrscheinlichkeit, dass man als Bombendroher von der Polizei gefasst wird, ist ausserdem praktisch bei einhundert Prozent.»

«Allahu Akbar»

Insgesamt soll das «Bombenhirn», wie ihn das Ösi-Portal «OE24» nennt, 27 Droh-Mails verfasst haben. Diese gingen jeweils bei der Landespolizeidirektion des betroffenen Bundeslandes ein. Die Polizei ging wegen des stets gleichen Schemas davon aus, dass es sich um einen Verfasser handelt.

Die letzte Mail mit «Allahu Akbar» schickte der Schweizer am Montag um 9.30 Uhr gegen ein Einkaufszentrum in Klagenfurt ab – dann wurde er lokalisiert.

Unklar ist, wie es jetzt weitergeht.

Den Schweizer Polizeibehörden soll der 20-Jährige bereits vor der aktuellen Serie an Bombendrohung bekannt gewesen sein, berichtet «Heute». Er hatte schon in der Vergangenheit auf sich aufmerksam gemacht. Ausgeliefert wird der Mann wahrscheinlich nicht.

Aber: «Da die Aktivitäten von Schweizer Boden aus getätigt wurden, erscheint mir eine Auslieferung nicht nötig», sagt Baier. «Die Strafverfolgung, inklusive Urteil, wird sich in der Schweiz nicht bedeutsam von Österreich unterscheiden.»

20-Jähriger kommt wohl in Knast

Der Kriminologe geht davon aus, dass es zu einer stationären Sanktion kommen wird – also einer Haftstrafe. Dadurch werden dann die Möglichkeiten der Kommunikation deutlich eingeschränkt. Zudem wird die Kontrolle des Kommunikationsverhaltens deutlich verstärkt. «So, dass es zu keiner Wiederholungstat kommt», sagt Baier.

Er geht nicht davon aus, dass dieser Fall die Beziehung zwischen Österreich und der Schweiz nachhaltig schädigen wird.

«Beide Länder wissen, dass sie bezüglich Prävention und Strafverfolgung eng miteinander kooperieren müssen, Information austauschen müssen. Gerade mit Blick auf den Extremismus. Da ist kein Platz für Verstimmungen.»