Peter Madsen will nur Länge der Strafe anfechten
Peter Madsen, der wegen Mordes an einer Journalistin zu lebenslanger Haft verurteilte dänische Erfinder, will den Schuldspruch nicht anfechten. Er setzt sich ausschliesslich für eine mildere Strafe in Berufung ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Der U-Boot-Bauer Peter Madsen will nur die Länge der Strafe anfechten, nicht aber die Schuld-Frage.
- Der dänische Erfinder wurde nach dem Schuldspruch zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte dänische Erfinder Peter Madsen will den Schuldspruch an sich nicht anfechten. Er gehe ausschliesslich für eine mildere Strafe in Berufung, die «Schuld-Frage» bleibe unangetastet, teilte die Kopenhagener Staatsanwaltschaft am Montag mit. Damit akzeptiert der 47-Jährige die Verurteilung wegen Mordes. Bisher hatte er stets geleugnet, die schwedische Journalistin Kim Wall an Bord seines U-Bootes vorsätzlich getötet zu haben. Er behauptete, die junge Frau sei durch einen tragischen Unfall ums Leben gekommen.
Das Kopenhagener Gericht hatte Madsens Erklärung als unglaubwürdig gewertet und ihn Ende April zu lebenslanger Haft verurteilt. Madsen hatte bereits angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen, aber keine Details genannt. Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Dänemark im Durchschnitt rund 15 Jahre Gefängnis. Nach 12 Jahren kann eine Begnadigung beantragt werden. Nur wenige Gefangene bleiben tatsächlich bis zum Ende ihres Lebens hinter Gittern.