Pädo-«Jäger» schlagen Mann (22) in Risch Rotkreuz ZG zusammen
Am 5. April wurde ein Mann in Risch Rotkreuz ZG in einen Hinterhalt gelockt und zusammengeschlagen. Bei den Tätern soll es sich um Pädo-«Jäger» handeln.

Das Wichtigste in Kürze
- In Risch Rotkreuz ZG ist am 5. April ein 22-jähriger Mann zusammengeschlagen worden.
- Insgesamt wurden neun Tatverdächtige festgenommen.
- Der 22-Jährige soll gedacht haben, sich mit einem minderjährigen Mädchen zu treffen.
Der Vorfall ereignete sich am späten Samstagabend, den 5. April 2025 beim Golfplatz in Rotkreuz. Unter dem Vorwand, sich mit einem vermeintlich minderjährigen Mädchen zu treffen, wurde ein 22-Jähriger in einen Hinterhalt gelockt.
Am vereinbarten Treffpunkt wurde der junge Mann unvermittelt von mehreren Personen angegriffen und mit Faustschlägen sowie Fusstritten traktiert. Dabei wurde das Opfer erheblich verletzt und musste ins Spital eingeliefert werden.
Vor Ort konnte ein an der Tat beteiligter Jugendlicher festgenommen werden. Unter der Leitung der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug wurden umgehend intensive Ermittlungen zu den weiteren Tatbeteiligten aufgenommen.
Acht weitere Tatverdächtige festgenommen
Dies führte dazu, dass am Mittwoch, den 16. April 2025, bei einer koordinierten Polizeiaktion in verschiedenen Kantonen der Zentralschweiz weitere acht Tatverdächtige festgenommen werden konnten.
Zudem führten die umfangreichen Ermittlungen zu zwei weiteren Tatbeteiligten. Bei den Beschuldigten handelt es sich allesamt um Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren.

Die Ermittlungen stehen unter der jeweils zuständigen Jugendanwaltschaft und dauern weiter an.
«Pedo-Hunting» ist gefährlich und rechtswidrig
Gemäss den bisherigen Erkenntnissen steht der Vorfall im Zusammenhang mit dem sogenannten «Pedo-Hunting». Deutsch etwa: «Pädo-Jäger».
Unter diesem Begriff versteht man das eigenmächtige Vorgehen von Privatpersonen oder Gruppierungen, die mutmassliche Sexualstraftäter über soziale Medien kontaktieren und in eine Falle locken.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen eigenmächtigen Aktionen. Das Vorgehen solcher Tätergruppierungen ist gefährlich, rechtswidrig und wird strafrechtlich verfolgt. Verdachtsfälle sollten umgehend der Polizei gemeldet werden.
Gegen den 22-Jährigen wurde eine Strafuntersuchung eröffnet
Die Strafverfolgung liegt ausschliesslich in der Verantwortung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Gegen das Opfer des Angriffs wird ebenfalls eine Strafuntersuchung eröffnet. Es besteht der Verdacht, dass der 22-Jährige sexuelle Handlungen mit einer minderjährigen Person vornehmen wollte.