Streit um Kraftwerk-Tonfolge erneut vor Europäischem Gerichtshof

Der Rechtsstreit zwischen der deutschen Elektropop-Gruppe von Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham geht vor den Europäischen Gerichtshof.

Der Komponist und Produzent Moses Pelham im Bundesgerichtshof (BGH) in karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa - dpa-infocom GmbH

Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den deutschen Elektropop-Pionieren von Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham um eine kurze Tonfolge wird erneut ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland setzte das dortige Verfahren am Donnerstag aus. Der EuGH müsse sich unter anderem zu der Frage äussern, was genau unter einem Pastiche zu verstehen ist.

Der Begriff steht seit der Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht im Gesetz, ist aber nicht definiert. Im Allgemeinen meint er die Nachahmungen des Stiles oder der Ideen von Künstlern. Fraglich sei aber etwa, ob einschränkende Kriterien wie das Erfordernis von Humor, Stilnachahmung oder Hommage gelten, erklärte der Vorsitzende Richter.

Musikalische Neuinterpretation ohne Erlaubnis

Pelham hatte einen Beat aus dem Kraftwerk-Stück «Metall auf Metall» aus dem Jahr 1977 zwei Jahrzehnte später leicht verlangsamt in Endlosschleife unter den Song «Nur mir» mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. So eine musikalische Interpretation in neuem Kontext nennt man Sampling. Der heute 52-jährige Pelham hatte jedoch nicht um Erlaubnis gefragt. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter (77) fühlte sich bestohlen und klagte.

Das Verfahren ging durch die Instanzen, war auch schon einmal am EuGH. Da es grundlegende Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz aufwirft, verfolgt die Branche es mit Spannung.