Unionsfraktionsspitze: Zahl der Wahlkreise auf 270 senken

DPA
DPA

Deutschland,

Die Debatte um eine Wahlrechtsreform hält weiter an. Die Ampel-Fraktionen wollen die Überhang- und Ausgleichsmandate abschaffen. CDU/CSU sind dagegen und machen einen Gegenvorschlag.

Der Plenarsaal des Bundestags: Durch Überhang- und Ausgleichsmandate ist das Parlament in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen.
Der Plenarsaal des Bundestags: Durch Überhang- und Ausgleichsmandate ist das Parlament in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen. - Kay Nietfeld/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Streit über die Verkleinerung des Bundestages schlägt die Spitze der Unionsfraktion Medienberichten zufolge der Ampel-Koalition vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu reduzieren.

Das berichten das Medienhaus Table.Media und die «Süddeutsche Zeitung». Die Zeitung beruft sich auf ein ihr vorliegendes «Blitz-Briefing» der Fraktionsspitze an ihre Abgeordneten, das Medienhaus auf Koalitionskreise.

Über eine Reform des Wahlrechts wird seit Jahren gestritten. Die Regelgrösse liegt bei 598 Mandaten, durch Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen – zuletzt auf die Rekordgrösse von 736 Abgeordneten. Die Ampel-Fraktionen schlugen nun in einem Gesetzentwurf vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll, um wieder auf die Normgrösse zu kommen. Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten. Das lehnt die Union ab.

Beiden Medienberichten zufolge regt die Unionsfraktionsspitze zufolge an, die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu reduzieren. Damit würde auch die Zahl der Überhangs- und Ausgleichsmandate deutlich sinken. Ebenfalls «denkbar» sei, «dass bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen bleiben». Diese entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach ihrem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze im Bundestag zustehen. Damit die anderen Parteien dadurch nicht benachteiligt werden, gibt es seit der Bundestagswahl 2013 für sie wiederum Ausgleichsmandate.

Die Unionsfraktion schlägt laut «Süddeutscher Zeitung» ausserdem eine Änderung der sogenannten Grundmandatsklausel vor. Diese sieht vor, dass eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Klausel scheitert, dennoch entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis Abgeordnete in den Bundestag entsenden kann, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewonnen hat. Davon hat bei der vergangenen Bundestagswahl die Linke profitiert. Die Union schlägt laut Bericht nun vor, die Zahl auf fünf zu gewinnende Wahlkreise zu erhöhen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Kantine
62 Interaktionen
Stehlen verhindern
Böögg
41 Interaktionen
Bei Bucheli

MEHR IN NEWS

Nach dem starkem Start ins Jahr droht der SNB ein Rückschlag.
SNB
Selbstunfall
Unbestimmt verletzt
Gemeindehaus
Kriens LU

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Karsten Wildberger
Deutschland
Merck
Milliardendeal
Merz
1 Interaktionen
Kabinettsliste