Aargauer findet Portemonnaie und bezahlt mit Karten beim Juwelier

In Baden AG wurde ein Mann verurteilt, weil er die Kontaktlos-Funktion von gefundenen Kreditkarten missbrauchte. Er bezahlte damit unter anderem beim Juwelier.

Ein Kreditkartenmissbrauch oder ein Fehler der Bank kann vorkommen. Schützen Sie sich, indem Sie die Kreditkartenabrechnung gründlich prüfen. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer wurde vom Bezirksgericht verurteilt, weil er gefundene Karten missbrauchte.
  • Der Mann bezahlte mit der Kontaktlos-Funktion unter anderem beim Juwelier.
  • Weil er zum Wiederholungstäter wurde, setzt es eine empfindliche Geldstrafe ab.

Ein Mann aus dem Bezirk Baden AG hatte Ende 2021 ein Portemonnaie gefunden und die darin gefundenen Karten benutzt. Wenig später funktionierte die Masche fast noch einmal.

Jetzt wurde er aber per Strafbefehl zu einer saftigen Geldbusse verurteilt, berichtet «Argovia Today».

Der 48-Jährige fand die erste Brieftasche in Brugg AG Ende 2021. Darin waren eine Kreditkarte und eine Debitkarte mit Kontaktlos-Funktion. Er bezahlte mit den Karten über mehrere Tage und gab so 810 Franken aus.

Beim Juwelier eingekauft

Der Mann gönnte sich dabei unter anderem Schmuck vom Juwelier Christ. Um das Limit der Kontaktlos-Funktion zu umgehen, soll er bewusst kleine Beträge abgebucht haben. Warum die Karte nicht früher gesperrt wurde, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Weil das beim letzten Mal so erfolgreich war, versuchte der Mann das Gleiche wenig später erneut: Rund ein halbes Jahr später kam er wieder in den Besitz eines fremden Portemonnaies, dieses Mal in Solothurn. Mithilfe der Kontaktlos-Funktion der Debitkarte, welche sich darin befand, kaufte er Waren im Wert von über 35 Franken ein.

Saftige Geldstrafe

Das Gericht beurteilt das als mehrfachen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage sowie als unrechtmässige Aneignung einer Sache. Dass der Mann es später erneut probierte, kam ihm nicht zugute. Zudem fällt sein Urteil wegen Nichtbewährung um einiges härter aus.

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Vordergründig wird er zu einer unbedingten Geldstrafe von 4800 Franken verurteilt. Dazu kommen eine Busse von 300 Franken sowie Gebühren in der Höhe von über 940 Franken. Die Forderung eines seiner Opfer, in der Höhe von über 500 Franken, wird auf den Zivilweg verwiesen. Sein Urteil wird im Strafregister eingetragen.